Arbeitsrecht
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Aktuelles
- Tagesschau (26.08.2010): Grundsatzentscheidung zu Urteil des EUGH • Karlsruher Richter akzeptieren europäischen Beschluss
- Wie weit geht die Kompetenz des Europäischen Gerichtshofs
? Das Bundesverfassungsgericht
behält sich die Kontrolle von EU-Beschlüssen vor. In einem Grundsatzurteil zum Arbeitsrecht
räumten die Karlsruher Richter nun aber ein, dass die Entscheidung ihrer Amtskollegen aus Luxemburg verbindlich sei. (Az. 2 BvR 2661/06)
Deutschland
Das deutsche Arbeitsrecht regelt das Beschäftigungsverhältnis des abhängig Tätigen zu seinem Arbeitgeber. Es ist Teil des Zivilrechts. Das
Tarifvertragsgesetze
Für Angestellte im öffentlichen Dienst gibt es derzeit zwei unterschiedliche Tarifverträge:
Für Angestellte der Bundesverwaltung und der Kommunen gilt seit 1. Oktober 2005 der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Für Angestellte der Länder gilt zur Zeit noch der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT). Einzelheiten siehe unter Wikipedia zum Thema TVöD
Einfaches Arbeitszeugnis / qualifiziertes Arbeitszeugnis
- Petra Mies (FR vom 27.07.2010): Versteckte Botschaften • Der Zeugnis-Code
- Was macht das perfekte qualifizierte Arbeitszeugnis
aus? Jennifer Herbert weiß es.
Unterrichtsmaterial
- Volkmar Jeßulat (Verwaltungsakademie Berlin): Arbeitsrecht (PDF-Datei, 12 Seiten) - Ausgabe 2004
- Das Skript ist in achtzehn Unterrichtseinheiten aufgeteilt. Das entspricht achtzehn Doppelstunden Frontal-Unterricht in der Verwaltungsakademie (eine Doppelstunde gleich neunzig Minuten!). Was gedanklich zusammengehört, hat Ihr Autor „Arbeitsthema“ genannt. Die am Ende eines jeden Arbeitsthemas gestellten Fragen sind im Anschluss an das Durcharbeiten des jeweiligen Themas zu beantworten. Die zutreffenden Antworten befinden sich am Ende des Skripts. Unabhängig davon entspricht seine Gliederung der üblichen Systematisierung in Lehrmaterialien. Schließlich ist eine Klausur beigefügt, die nach dem Ende der Lernphase in 180 Minuten gelöst werden soll (Musterlösung erst danach ansehen!!!).
| [...] Die Anfänge des Arbeitsrechts Wenn Sie heute ein Lexikon aufschlagen und nach dem Begriff „Arbeitsrecht“ suchen, finden Sie z.B. in der Microsoft® Encarta® Enzyklopädie Professional 2003 folgenden Eintrag:
Das war nicht immer so. Noch in MEYERS großem Konversations-Lexikon, 6. Auflage von 1904, also im vorigen Jahrhundert, gibt es den Begriff „Arbeitsrecht“ nicht. Man kennt aber bereits das Problem der Arbeitnehmer. Unter dem Stichwort „Arbeiterfrage“ heißt es dort:
Voraussetzung für die Entwicklung des Arbeitsrechts war das Entstehen eines vierten Standes (abhängige Lohnarbeiter = Proletariat * Volkmar Jeßulat, a.a.O, Seite 6 f. von 12 der PDF-Datei |
Österreich
Schweiz
Weitere Weblinks
- Jurawiki zum Arbeitsrecht
- www.monster.de zum Thema "Zwei-Klassen-Gesellschaft im Lehramt"
- Ratgeber
- Rechtsanwalt Thomas Sonnenschein, Scripte zu den Themen
- Individualarbeitsrecht (zum Download als PDF-Datei, 228 KB)
- Kollektivarbeitsrecht (zum Download als PDF-Datei, 104 KB)
Rechliche Informationen sowie Urteile zum Thema Ausbeutung ("Lohnwucher")
| [...] Der Staat ist ein Instrument der ausgleichenden sozialen Gestaltung [...] Darüber hinaus entnimmt die freiheitliche demokratische Grundordnung Rdnr. 524 f. in: BVerfGE 5, 85 - KPD-Verbot |
- Prof. Helga Spindler, Grenzen der Zumutbarkeit von Arbeit bei Niedriglöhnen und Lohnwucher
- Arbeitsgericht Bremen, Urteil vom 30. August 2000, Aktenzeichen Ca 5152, 5198/00 (PDF-Datei; 144 KB)
- Lohn unter Sozialhilfe-Niveau ist (verfassungs-)rechtlich unzulässig (SG Berlin, Urteil vom 27. Februar 2006, Az: S 77 AL 742/05)
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