Asylrecht
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Das Asylrecht für politisch Verfolgte wurde in Deutschland aufgrund der Erfahrung mit dem nationalsozialistischen Terrorregime im Grundgesetz verankert.
Nach deutschem Recht (Artikel 16a Grundgesetz[1]) haben Einreisende aus so genannten sicheren Drittländern allerdings kein Recht mehr auf Asyl in Deutschland. Seit der Einführung dieses Artikels ist daher die Anerkennungsquote für Asylbewerber entsprechend gering.
2007 sank die Zahl der Asylbewerber in Deutschland auf den niedrigsten Stand seit 1977. Es wurden nur noch 19.164 Asyl-Erstanträge gestellt - knapp neun Prozent weniger als 2006.[2] (2003 waren es noch 50.500.)
Einzelnachweise
- ↑ http://bundesrecht.juris.de/gg/art_16a.html
- ↑ Jörg Lau (DIE ZEIT 08.06.2006 Nr.24): Immigration • Wir waren ein Einwanderungsland
Linkliste
- Asylrecht (Deutschland)
- Asylrecht (Schweiz)
- Asylgesetz
(Österreich, Schweiz)
- Aufenthaltsgesetz
(Deutschland)
- Zuwanderungsgesetz
(Deutschland)
- Asylbewerber
- Abschiebung (Recht)
]
- Dubliner Übereinkommen
- Staatsbürgerschaft#Einbürgerung (Naturalisation)
- Kirchenasyl
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