Operatoren
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Landesabitur 2007: Operatoren in den Fächern Geschichte, Politik und Wirtschaft, Erkunde, Wirtschaftswissenschaften und Rechtskunde
Stand: 19. Januar 2006
Operator(en) und ihre Definition sind den drei Anforderungsbereichen zugeordnet.
Anforderungsbereich I
aufzeigen / beschreiben / zusammenfassen / wiedergeben Sachverhalte, Texte oder andere Materialien unter Beibehaltung des Sinnes auf Wesentliches reduzieren
(be-)nennen zielgerichtet Informationen zusammentragen, ohne diese zu kommentieren
berechnen / ermitteln Aufgaben anhand vorgegebener Daten und Sachverhalte mit bekannten Operatoren lösen
Anforderungsbereich II
analysieren Texte und andere Materialien kriterienorientiert bzw. aspektgeleitet erschließen
auswerten Daten oder Einzelergebnisse zu einer abschließenden Gesamtaussage zusammenführen
charakterisieren Sachverhalte und Texte in ihren Eigenarten beschreiben und diese dann unter einem bestimmten Gesichtspunkt zusammenfassen
darstellen Entwicklungszusammenhänge und Zustände mit Hilfe von Materialkenntnissen und bekannten Deutungen beschreiben und erklären
einordnen / zuordnen einen oder mehrere Sachverhalte oder auch Materialien in einen Zusammenhang stellen
erklären Sachverhalte und Materialien durch Wissen und Einsichten in einen Zusammenhang (Theorie, Modell, Regel, Gesetz, Funktionszusam-menhang) einordnen und dies begründen
erläutern wie Operator „erklären“, aber durch zusätzliche Informationen und Beispiele verdeutlichen
herausarbeiten aus Materialien bestimmte Sachverhalte erschließen, die nicht explizit genannt werden, und Zusammenhänge zwischen ihnen herstellen
prüfen die Übereinstimmung vorgegebener Kriterien und Normen mit be-stimmten Sachverhalten untersuchen
untersuchen Sachverhalte und Texte oder andere Materialien kriterienorientiert bzw. aspektgeleitet erschließen
vergleichen auf der Grundlage von Kriterien Sachverhalte problembezogen gegenüberstellen, um Gemeinsamkeiten, Unterschiede, Teil-Identitäten, Ähnlichkeiten, Abweichungen oder Gegensätze herauszufinden
Anforderungsbereich III
beurteilen den Stellenwert von Sachverhalten und Aussagen (Hypothesen, Behauptungen, Urteile) in einem Zusammenhang bestimmen, um (ohne persönlichen Wertebezug) zu einem begründeten Sachurteil zu gelangen bewerten / Stellung nehmen wie Operator „beurteilen“, aber zusätzlich mit Offenlegen und Begründen der eigenen Wertmaßstäbe
diskutieren zu einer Problemstellung oder These eine Argumentation entwickeln, die zu einer begründeten Bewertung führt
entwerfen eine Konzeption in ihren wesentlichen Zügen erarbeiten entwickeln zu einem Sachverhalt oder einer Problemstellung ein konkretes Lösungsmodell, eine Gegenposition oder einen Regelungsentwurf knapp formulieren
erörtern eine These oder Problemstellung durch eine Kette von Für-und-Wider- bzw. Sowohl-als-Auch-Argumenten auf ihren Wert und ihre Stich-haltigkeit hin abwägend prüfen und auf dieser Grundlage eine eigene Stellungnahme dazu entwickeln; die Erörterung einer Darstellung setzt deren Analyse voraus.
gestalten / formulieren / verfassen produktorientierte Bearbeitung von Aufgabenstellungen (u.a. das Entwerfen von Reden, Briefen, Strategien, Szenarien, Spots oder anderen medialen Produkten sowie das Entwickeln von eigenen Handlungsvorschlägen und Modellen)
interpretieren Sinnzusammenhänge aus Materialien erschließen und eine begründete Stellungnahme abgeben, die auf einer Analyse, Erläuterung und Bewertung beruht
überprüfen Aussagen (Hypothesen, Behauptungen, Urteile) an Sachverhalten und Materialien auf ihre Angemessenheit hin untersuchen
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