Klassenfahrt
aus ZUM-Wiki, dem Wiki für Lehr- und Lerninhalte auf ZUM.de
Diese Seiten listet einige Informationen auf, die bei der Vorentscheidung für das Ziel der Klassenfahrt der jetzigen Klasse 9c im nächsten Schuljahr hilfreich sein können.
Inhaltsverzeichnis |
Die Rahmenbedingungen
Wann findet die Klassenfahrt statt?
4. - 8. Oktober 2010 (in der Woche vor den Herbstferien)
Wie teuer wird die Klassenfahrt?
250,- € sind als Höchstgrenze für die Kosten der Klassenfahrt in unserer Schule festgesetzt. Damit sind die Grundkosten abgedeckt, also insbesondere die Hin- und Rückfahrt, die Unterkunft sowie die Verpflegung (Halbpension, also Frühstück und Abendbrot). - Weitere Einzelheiten (Eintrittskosten u. dgl.) können für die einzelnen Angebote unterschiedlich geregelt sein.
Dazu kommt noch eventuell ein Taschengeld für persönliche, zusätzliche Ausgaben.
Rechtliche Voraussetzungen
| Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationale Begegnungen – im Folgenden Schulwanderungen und Schulfahrten – sind Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen. Sie müssen einen deutlichen Bezug zum Unterricht haben, programmatisch aus dem Schulleben erwachsen und im Unterricht vor- und nachbereitet werden.
[...]
4.1 Die Teilnahme an Schulwanderungen und Schulfahrten gehört zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer. Die Leitung obliegt in der Regel der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer bzw. der Kursleiterin oder dem Kursleiter, [...] 4.2 Schulwanderungen und Schulfahrten sind Schulveranstaltungen. Sie werden grundsätzlich im Klassenverband bzw. im Kursverband durchgeführt. Gemäß § 43 Abs. 1 SchulG sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet. [...]
5.1 Verträge mit Beförderungs- und Beherbergungsunternehmen werden im Namen der Schule und nicht im eigenen Namen der Lehrerin oder des Lehrers oder im Namen der Erziehungsberechtigten abgeschlossen. 5.2 Bei mehrtägigen Veranstaltungen und bei Veranstaltungen, die mit erhöhten finanziellen Belastungen verbunden sind, ist vor Vertragsabschluss von allen Erziehungsberechtigten – auch von den Eltern der volljährigen Schülerinnen und Schüler – eine schriftliche, rechtsverbindliche Erklärung einzuholen, dass sie der Teilnahme an der Veranstaltung zustimmen und sich verpflichten, die entstehenden Kosten zu tragen. Dabei ist auf die Möglichkeit hinzuweisen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
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MÖgliche Ziele
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