Blauer Brief
aus ZUM-Wiki, dem Wiki für Lehr- und Lerninhalte auf ZUM.de
Der Blaue Brief wird verschickt, wenn die Versetzung gefährdet und die Leistungen in einem Fach abweichend von den Noten auf dem Halbjahreszeugnis nicht mehr ausreichend sind; die Eltern erhalten dann einen blauen Brief nach § 50 Abs. 4 SchulG.
§ 50 Abs. 4 SchulG besagt:
- „(4) Ist die Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers gefährdet, weil die Leistungen in einem Fach abweichend von den im letzten Zeugnis erteilten Noten nicht mehr ausreichen, so sind die Eltern schriftlich zu benachrichtigen. Auf etwaige besondere Folgen einer Nichtversetzung der Schülerin oder des Schülers ist hinzuweisen. Hat die Schule die Eltern nicht benachrichtigt, so kann daraus kein Anspruch auf Versetzung hergeleitet werden. Unterbleibt die Benachrichtigung, obwohl ein Fach oder mehrere Fächer hätten abgemahnt werden müssen, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt. Die Benachrichtigung entfällt bei volljährigen Schülerinnen und Schülern.“
Falls keine Benachrichtigung erfolgt, wird eine nicht ausreichende Leistung bei der Versetzung nicht berücksichtigt. Bei Abschlusszeugnissen und Zeugnissen, die mit einem Abschluss oder einer Berechtigung verbunden sind, werden immer alle nicht ausreichenden Leistungen berücksichtigt.
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