Familie

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Inhaltsverzeichnis

Die Liebe und das liebe Geld

Darstellung der im Jahr 2010 steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminima und der entsprechenden einkommensteuerlichen Freibeträge (in Euro)[1]
Vgl. Seite 6, Übersicht 3 (PDF)
Allein-
stehende
Ehepaare Kinder
RegelsatzW-Logo.gif (pro Jahr) 4.368 7.860 2.820
Kosten der UnterkunftW-Logo.gif
(pro Jahr)
2.520 4.164 840
Heizkosten (pro Jahr) 768 972 204
sächliches
Existenzminimum
7.656 12.996 3.864
steuerlicher Freibetrag 7.664[* 1] 15.329 3.648[* 1]
  1. 1,0 1,1 Grundfreibetrag für Alleinstehende: vgl. Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29. Dezember 2003, BGBl.W-Logo.gif I S. 3076; Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes: vgl. Zweites Gesetz zur Familienförderung vom 16. August 2001, BGBl. I S. 2074.
 
  1. Es ist im Prinzip eine BinsenweisheitW-Logo.gif, dass zum Erhalt einer PartnerschaftW-Logo.gif Beziehungsarbeit[2] erforderlich ist: gemeinsame Aktivitäten, regelmäßig kleine Aufmerksamkeiten (z. B.: Blumenstrauß usw.), Feiertage (z.B. Weihnachten, Ostern oder Pfingsten), Geburtstagsgeschenke, "Beziehungsfeiertag" etc.
  2. Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz lautet:
    Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.W-Logo.gif
  • Das Existenzminimum für Ehepaare "definiert" (berechnet) der Gesetzgeber wie folgt (vgl. § 20 Abs. 3 SGB II):
(Alleinstehend + Alleinstehend) - 10 % = "(Ehe-)Paar"
  1. Seit der Einfühung von Hartz IV gilt (außerdem):
    die mit dem Weihnachtsfest verbundenen Mehraufwendungen (Geschenke an Nahestehende, Schmuck der Wohnung, höherer Aufwand für die Ernährung#Existenzminimum und Ernährung etc.) zählen nicht zum existenzminimalen Bedarf.[3]
→ Weihnachten#Hätten Sie gewusst, ...

Auf eine kurze Formel gebracht lautet die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts:W-Logo.gif[4][5][6][7]

steuerfreies Existenzminimum soziokulturelles Existenzminimum ("Hartz IV")

Im 7. Existenzminimumbericht der Bundesregierung ist der Grundfreibetrag für einen Alleinstehenden wie folgt "definiert":

steuerfreies Existenzminimum = "Hartz IV" + 2 Cent pro Tag
Das Existenzminimum in der Lebenswirklichkeit (Realität):
[...] „Hartz IV führt zu einem bedrückenden, beschränkten und beschämenden Leben“, sagte Klaus Helke, der die Aktion in Hannover leitete, wo sich 33 Personen beteiligten und während der Fastenzeit mit dem Arbeitslosengeld II auszukommen versuchten. [...]

  • Rund 40 % des RegelsatzesW-Logo.gif sind vorgesehen für Nahrungsmittel und Getränke (sowie - in geringem Umfang - für Genussmittel).
→ Ernährung#Existenzminimum und Ernährung
Das Existenzminimum für Kinder beträgt:
  1. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 60 Prozent des Regelsatzes,
  2. ab Vollendung des 14. Lebensjahres 80 Prozent des Regelsatzes.

Höhe des Existenzminimums als "dekadent" kritisiert

  • Klaus Stuttmann (Karikaturen):
  1. http://www.tagesspiegel.de/medien/karikaturen/cme803,324657.html
  2. http://www.stuttmann-karikaturen.de/archiv3.php?id=3464
[...] Wenn Westerwelle über spätrömische Dekadenz in Deutschland reden will, sollte er über andere Menschen reden als Hartz-Empfänger - doch dann müsste er seine eigene Klientel beleidigen. Die Historiker sind notorisch zerstritten, wenn es um die Frage geht, wie das Römische Reich im Orkus der Geschichte verschwinden konnte. [...] Nur in einem sind sie sich ziemlich sicher: Wenn da etwas richtig faul war im Staate Rom, dann die intellektuell korrumpierte und luxussüchtige Elite. Also das eine Prozent der Bevölkerung, das alle Reichtümer Roms unter sich aufteilte - aber ganz sicher nicht die verarmte Unterschicht. [...]

* Thorsten Dörting (Spiegel vom 11.02.2010): Westerwelles Sozialstaatsattacke • Er kam, sah und patzte


Stift.gif   Aufgabe

Bitte positioniere Dich.

  1. Wir haben gelernt, dass mit dem Hartz-IV-Satz - zugleich - festgelegt wird (steuerfreies Existenzminmimum),
    wie viel von seinen Einkommen ein Bundesbürger - steuerfrei - behalten darf.
  2. Eine im Jahr 2007 durchgeführte Solidaritätsaktion der Diakonie hat zum Ergebnis:
    „Das Existenzminimum (in Hartz-IV-Höhe) führt zu einem bedrückenden, beschränkten und beschämenden Leben.“
  • Der Vizekanzler G. Westerwelle bezeichnet die Höhe des Existenzminimums als "dekadent":
[...] Westerwelle hatte die Debatte über die Höhe der Hartz IV-Sätze als "dekadent" kritisiert. [...]

Bundesaußenminister Westerwelle weist Kritik zurück


Bei einem Familien-Einkommen in Höhe von monatlich 2.500 Euro brutto - das entspricht bei vollschichtiger Arbeit (40-Stunden-Woche, d.h. durchschnittlich 173 Stunden pro Monat) einem Brutto-Stunden-Lohn in Höhe von 14,45 Euro - ergibt sich im horizontalen Vergleich folgende Situation: Mit diesem LohnW-Logo.gif kann ein Arbeitnehmer mit zwei Kindern seine Familie nicht ernähren:

Horizontaler Vergleich / frei verfügbare Einkommen 2003
Jahreseinkommen 2003 ledig
0 Kinder
verheiratet
0 Kinder
verheiratet
1 Kind
verheiratet
2 Kinder
Brutto 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 €
Abzüge - LohnsteuerW-Logo.gif 5.385 2.172 2.172 2.172
- SoliW-Logo.gif 296 46 0 0
- KirchensteuerW-Logo.gif 431 174 63 0
- Sozialversicherungsbeiträge 6.315 6.315 6.315 6.315
+ KindergeldW-Logo.gif 0 0 1.848 3.696
Netto 17.573 € 21.294 € 23.298 € 25.209 €
abzüglich Existenzminimum Erwachsene 7.235 14.470 14.470 14.470
soziokulturelles EM Kinder     3.648 7.296
Betreuung, Erziehung, Ausbildung     2.160 4.320
Frei verfügbares Einkommen 10.338 € 6.824 € 3.020 € - 877 €
Jürgen Borchert: Zur Situation der Familien: Plädoyer für eine radikale familienpolitische Strukturreform! (Seite 14 von 18 der PDF-Datei)
Steuer und Sozialversicherung lt. www.bundesfinanzministerium.de/fach/steuerber/LSt_100803/start.htm
  • Denkanstöße (I):
[...] Mit der Umstellung des Bundesangestelltentarifvertrags auf den Tarifvertrag Öffentlicher Dienst im Jahr 2005 sei eine Gehaltsstufe gestrichen worden. Jetzt gehe ein neuer Kollege, der verheiratet ist, nach sieben Jahren Ausbildung mit 1.700 Euro nach Hause. "Stellen Sie sich vor, der oder die hat zwei Kinder, das reicht einfach nicht", sagt Torp. [...]

→ Besoldungstabelle#Denkanstöße
  • Denkanstöße (II):

...


[...] Versuchen wir es also mit einem kleinen Merkzettel für das, was wirklich zu diskutieren wäre.
Erstens: Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor den schlimmsten Folgen von Arbeitslosigkeit entspringt nicht den Auswüchsen eines wild um sich greifenden Staates. Er ist auch nicht nur ein zwingendes Gebot der grundgesetzlich verankerten Menschenwürde. Er ist die historisch gewachsene Konsequenz aus den Armutsverhältnissen der frühindustriellen Gesellschaft - aus Elendsquartieren, Tagelöhnerei und auch Revolten, an denen die damalige Mittelschicht nicht gerade ihr Vergnügen hatte. Die (Unter-)Töne, die die Errungenschaft sozialer Rechte pauschal infrage stellen, sollten sich zivilisierte Politiker im 21. Jahrhundert sparen. [...]
Drittens: Der Sozialstaat ist teuer, aber keiner redet darüber, warum (außer Populisten, die ihn einfach beschneiden wollen). Der Sozialstaat ist unter anderem deshalb teuer, weil wir eine Dauerarbeitslosigkeit von mehreren Millionen akzeptiert haben. Er ist teuer, weil wir es zugelassen haben, dass mehr als eine Million Beschäftigte, die bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten, vom Lohn nicht leben können und zusätzlich Hartz-IV-Leistungen brauchen. [...]

→ Soziale_Frage#Europa   → Art. 4 Nr. 1 Europäische Sozialcharta

Aktuelles

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010: Die Entscheidung ist in sich widersprüchlich. Zwar wird das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum präzisiert, und es werden Vorgaben für die Vorgehensweise bei der Bemessung der Regelsätze gemacht, was für das deutsche Rechtssystem einen Fortschritt darstellt. Aber es finden sich, nicht nur um die Rückwirkung der Entscheidung zu vermeiden, sondern auch, um sich betont nicht in den Gestaltungsspielraum der jeweiligen Regierungen einzumischen, missverständliche Formulierungen wie die, dass die bisherigen Regelleistungen nicht »evident unzureichend « (Rn. 151, 152) oder die bisherigen Kinderregelsätze nicht »offensichtlich unzureichend« (Rn. 155-158) seien. Das kann die politische Ebene ermuntern, die bisherige Linie fortzusetzen, statt die Aufträge des Gerichts für die Zukunft umzusetzen.
→ Armut#Urteil in Sachen „Hartz IV“ (09. Februar 2010)

Das familiäre Existenzminimum

Nach Überzeugung des 6. Senats des Hessischen Landessozialgerichts führt die mangelhafte Deckung regelmäßig auftretender Bedarfe durch die Regelleistungen zu einer - verfassungswidrigen - Unterschreitung des soziokulturellen Existenzminimums. Der Senat weist in seinem 75-seitigen VorlagebeschlussW-Logo.gif ferner darauf hin, dass bei der Festlegung des soziokulturellen Existenzminimums das Rechtsstaatsprinzip - hier insbesondere: das Willkürverbot - nicht beachtet wurde:

ABSATZ Nr. 124

„Prüfmaßstäbe sind für den erkennenden Senat die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG), der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und das besondere Diskriminierungsverbot gegenüber Familien (Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG ) sowie schließlich die Grundsätze der Normenklarheit, Folgerichtigkeit und Systemgerechtigkeit (Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG). Der Senat sieht diese Verfassungsnormen durch die §§ 20 Abs. 1 bis 3 und § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB II verletzt.
[...] ABSATZ Nr. 145
4. Nach allem ist es nach Überzeugung des Senats mit dem RechtsstaatsprinzipW-Logo.gif auch unvereinbar, dass der Gesetzgeber des SGB II in §§ 20, 28 zwar das soziokulturelle Existenzminimum beziffert, dessen Definition und Ermittlung aber nicht selbst vorgenommen, sondern ausweislich der Gesetzesbegründung letztlich der Exekutive, konkret gemäß § 28 Abs. 2 SGB XII i.V. m. § 40 SGB X dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesminister für Wirtschaft, überlassen hat. [...] Die Regelleistung [...] beinhaltet nach der Verfassungsjudikatur darüber hinaus mit der Verschonungsgrenze [...] die grundlegende Determinante des gesamten Einkommensteuerrechts. Die hier festgestellte spezifische Unterdeckung des familiären Existenzminimums beinhaltet nach Maßgabe der Rechtsprechung des BVerfG insbesondere zugleich die Feststellung eines unzureichenden steuerlichen Existenzminimums und damit auch eines ungenügenden Kindergeldes. [...]“


* Hessisches LSG: Az.: L 6 AS 336/07, VorlagebeschlussW-Logo.gif vom 29. Oktober 2008,
auch online (sozialgerichtsbarkeit.de): HTML


Selten hat ein Urteil sozialpolitische Ignoranz so bloßgestellt wie der Richterspruch zu Hartz IV. Er ist ein Offenbarungseid für die Politik.
"Der Staat muss die Hartz IV-Sätze neu berechnen, er muss sie aber nicht erhöhen. Das ist der Kern des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag. Der Erste Senat erklärte nur die Berechnung, nicht die Höhe der Regelsätze für verfassungswidrig. Bis zum 1. Januar 2011 muss der Gesetzgeber sowohl für Kinder als auch für Erwachsene eine neue Berechnungsmethode auf nachvollziehbarer Zahlengrundlage in Kraft setzen. Bis dahin gelten die alten Regelsätze."


[...] Die einzig richtige Konsequenz aus dem Karlsruher Urteil wäre deshalb ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn, will man dem „Lohnabstandsgebot“W-Logo.gif, das keineswegs unproblematisch ist, Genüge tun. [...] Wenn die Bundesregierung an der Regelsatzhöhe wenig oder nichts verändert, bleiben die Hartz-Regelsätze ihre sozialpolitische Achillesferse, zumal das Karlsruher Urteil die allgemeine Pauschalierung der Transferleistungen nicht ausschließt, nur eine „Härtefallregelung“ für Sonderbedarfe „in seltenen Fällen“ verlangt und von einem „Ansparpotential“ spricht, das in der Regelleistung enthalten sei. Als wäre es nicht völlig lebensfremd anzunehmen, dass Arme sparen, wie es Richter und andere Mittelschichtangehörige tun! Auch wenn das Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen rein formaljuristisch argumentiert und vor allem Methodenkritik äußert, statt Hartz IV substanziell in Frage zu stellen, wird sein Urteil eine breite Debatte auslösen und bietet daher Chancen, im Kampf gegen das Gesetzespaket neue Mitstreiter/innen zu gewinnen. [...]

* Prof. Dr. Christoph Butterwegge (Nachdenkseiten vom 11.02.2010): Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen


Nuvola apps edu miscellaneous.png   Unterrichtsidee
Wir ermitteln das Existenzminimum der Familie Mustermann
  • Die Familie besteht aus vier Personen: 2 Erwachsene und 2 Kinder.
  1. Mama Mustermann (Alter: ca. 30 Jahre)
  2. Papa Mustermann (Alter: ca. 30 Jahre)
  3. Kleinkind bzw. (alternativ) Kind im Grundschulalter
  4. Kind in der PubertätW-Logo.gif
  • Das physische Existenzminimum
→ Ernährung#Existenzminimum und Ernährung
  1. Ernährung
  2. Stromkosten
  3. Kleidung
  4. Wohnen
  5. Heizung (Energie)
  • Das soziokulturelle Existenzminimum
  1. Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen sowie Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben
  2. ...
Arbeitsmaterial
Empirische Analyse zur Höhe einer sozialen Mindestsicherung auf der Basis regionalstatistischer Preisdaten (Stand: Januar 2010)
[...] In Zeiten der Sozialhilfe wurden zum notwendigen Haushaltsenergieverbrauch und den Kosten noch sorgfältige Untersuchungen angestellt. So wurde 1990 für einen Ein-Personen Haushalt ein durchschnittlicher Verbrauch von 1.781 kWh pro Jahr (148 kWh pro Monat) festgestellt, für 2 Personen 2.604 kWh pro Jahr, für 3 Personen 4.416 kWh pro Jahr. Und nach aktuellen Untersuchungen ist ein derartiger Verbrauch – wenn davon auch Warmwasser finanziert werden muss – als guter, sparsamer Energieverbrauch zu bewerten und keinesfalls als Energieverschwendung. [...] Außerdem werden seit 2004 die steigenden Lebenshaltungskosten nicht mehr berücksichtigt. Als Folge ist 2008 – also 10 Jahre später – im Regelsatz nur noch 21,75 Euro für Haushaltsenergie enthalten, obwohl gleichzeitig die Energie nicht billiger geworden ist. [...]

* Prof. Dr. Helga Spindler: Notwendige Energiekosten müssen übernommen werden - Arme brauchen genug Energie, Neue Rheinische Zeitung, Online-Flyer Nr. 139 vom 26. März 2008

Existenzminimum und zwischenmenschliche Beziehungen

[...] Absatz-Nr. 135

b) Der unmittelbar verfassungsrechtliche Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erstreckt sich nur auf diejenigen Mittel, die zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich sind. Er gewährleistet das gesamte Existenzminimum durch eine einheitliche grundrechtliche Garantie, die sowohl die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit (vgl. BVerfGE 120, 125 <155 f.>), als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst, denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen (vgl. BVerfGE 80, 367 <374>; 109, 279 <319>; auch BVerwGE 87, 212 <214>).
Absatz-Nr. 136
c) Die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums muss durch einen gesetzlichen Anspruch gesichert sein. Dies verlangt bereits unmittelbar der Schutzgehalt des Art. 1 Abs. 1 GG. Ein Hilfebedürftiger darf nicht auf freiwillige Leistungen des Staates oder Dritter verwiesen werden, deren Erbringung nicht durch ein subjektives Recht des Hilfebedürftigen gewährleistet ist. Die verfassungsrechtliche Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums muss durch ein Parlamentsgesetz erfolgen, das einen konkreten Leistungsanspruch des Bürgers gegenüber dem zuständigen Leistungsträger enthält. Dies findet auch in weiteren verfassungsrechtlichen Grundsätzen seine Stütze. Schon aus dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip ergibt sich die Pflicht des Gesetzgebers, die für die Grundrechtsverwirklichung maßgeblichen Regelungen selbst zu treffen (vgl. BVerfGE 108, 282 <311> m.w.N.). Dies gilt in besonderem Maße, wenn und soweit es um die Sicherung der Menschenwürde und der menschlichen Existenz geht (vgl. BVerfGE 33, 303 <337>; 40, 237 <249>). [...]
Absatz-Nr. 137
Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt (vgl. BVerfGE 87, 153 <172>; 91, 93 <112>; 99, 246 <261>; 120, 125 <155 und 166>). Wenn der Gesetzgeber seiner verfassungsmäßigen Pflicht zur Bestimmung des Existenzminimums nicht hinreichend nachkommt, ist das einfache Recht im Umfang seiner defizitären Gestaltung verfassungswidrig.
[...] Absatz-Nr. 144
d) Zur Ermöglichung dieser verfassungsgerichtlichen Kontrolle besteht für den Gesetzgeber die Obliegenheit, die zur Bestimmung des Existenzminimums im Gesetzgebungsverfahren eingesetzten Methoden und Berechnungsschritte nachvollziehbar offenzulegen. Kommt er ihr nicht hinreichend nach, steht die Ermittlung des Existenzminimums bereits wegen dieser Mängel nicht mehr mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG in Einklang.
Absatz-Nr. 145
3. Andere Grundrechte, wie zum Beispiel Art. 3 Abs. 1 GG oder Art. 6 Abs. 1 GG, vermögen für die Bemessung des Existenzminimums im Sozialrecht keine weiteren Maßstäbe zu setzen. Entscheidend ist von Verfassungs wegen allein, dass für jede individuelle hilfebedürftige Person das Existenzminimum nach Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG ausreichend erfasst wird; eines Rückgriffs auf weitere Grundrechte bedarf es hier nicht. [....]


Kindererziehung - ein entscheidender Beitrag zur Gesellschaft

[...] Dass Sozialrechtstheorie immer eine ganz menschliche Seite hat, zeigte Borchert in den neunziger Jahren am Fall der Rosa Rees. Für den Deutschen Familienverband erarbeitete er damals eine Verfassungsbeschwerde, die 1992 zum „Trümmerfrauenurteil“ führte. Frau Rees hatte neun Kinder großgezogen, die alle fleißig in die Rentenkasse einzahlten, aus der ihre Mutter exakt 250 Mark Rente erhielt. 2001 folgte das „Pflegeurteil“, an dem Borchert ebenfalls mitgewirkt hatte. In beiden Urteilen des höchsten deutschen Gerichts gaben die Richter dem Gesetzgeber vor, das Renten- und Sozialsystem familiengerechter zu gestalten und die Kindererziehung in den Verteilungssystemen zu berücksichtigen. [...]

Ergänzende / vertiefende Materialien (Fragen und Aufgaben)

Elternarmut / Kinderarmut / Bildung & berufliche Perspektiven

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen

Die Ansätze der Regierung zur Neugestaltung der Hartz-IV-Leistungen für Kinder stoßen auf Kritik. Der Wohlfahrtsverband befürchtet ein Millionenloch bei Hartz-IV-Hilfen.
Die Politik muss nachbessern - und die Hartz-IV-Sätze für Kinder neu berechnen. So hat es das Bundesverfassungsgericht entschieden. Eingeplant hat die Regierung dafür nun 480 Millionen Euro - viel zu wenig, meinen Opposition und Verbände. Arbeitsministerin von der Leyen verteidigte das Vorgehen.
Für den Sozialrichter Jürgen Borchert ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV ein "Riesenschritt": Endlich werde wahrgenommen, wie wichtig Bildung sei.
Ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen? Nein!
[...] Kinderarmut
[...] Immerhin leben mittlerweile 16 % aller Jugendlichen unter 15 Jahren von ALG-II-Leistungen, das sind 1,7 Millionen Kinder. [...]

* Bettina Winsemann (tp vom 21.02.2010): Deutschlands vergessene Kinder

Die sozialen Probleme der Jugendlichen

→ Soziale Frage#Hungerlöhne / Armutslöhne / Niedriglohn (Soziale Frage im 21. Jahrhundert)
Die Chancen von Jugendlichen, einen ordentlichen Beruf zu erlernen, einen Job zu bekommen und eine Familie zu Gründen, die man ernähren kann, sinken in diesen kapitalistischen Krisenzeiten rapide. Statt dessen werden sie zerquetscht zwischen Praktikum, Billigjob und „Hartzen“. Bei solch gesellschaftlichen Zukunftsperspektiven ist es kein Wunder, wenn wir die niedrigste Geburtenrate seit den 1960er Jahren haben. Und während es den Heranwachsenden immer schlechter geht, erhalten sie statt gesellschaftlicher Unterstützung die Sanktions-Peitsche der Arbeitsagenturen.
In Deutschland leben rund 130.000 sogenannte "unverbundene" Jugendliche zwischen 17 und 19 Jahren. Als "unverbunden" gilt, wer nicht zur Schule geht, arbeitslos ist und in keiner Beziehung lebt. Weiterhin fehlt diesen Jugendlichen die finanzielle und emotionale Unterstützung durch ihre Eltern. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim. Die Untersuchung betrachtet den Zeitraum von 2000 bis 2008 und stützt sich auf Daten des Sozio-Oekonomischen Panels (SOEP).
[...] Während das Jugendstrafrecht das Ziel hat, Jugendliche und Heranwachsende milder und differenzierter zu bestrafen als das Erwachsenenstrafrecht, geht Hartz IV den umgekehrten Weg: Junge Erwachsene von 15 bis 25 Jahren werden härter sanktioniert als Erwachsene. [...] Bei jungen Erwachsenen holt der Staat sofort den Knüppel aus dem Sack. Mit Ausnahme von Meldeversäumnissen – hier sind auch 10 Prozent Abzug möglich – muss der Arbeitsvermittler den gesamten Regelsatz für drei Monate streichen. [...] Die Sanktionierung junger Erwachsener ist ein Massenphänomen. 2008 traf es 256.000. Bei fast 100.000 von ihnen – gut 38 Prozent – haben die Arbeitsagenturen den gesamten Regelsatz gestrichen, also das Geld, das eigentlich das Existenzminimum sichern soll. [...]


Viele Arbeitnehmer behalten trotz Krise ihre Jobs, doch die Jugendarbeitslosigkeit steigt dramatisch. Hunderttausende ergattern nur prekäre Stellen.
Den Hartz-IV-Betroffenen macht nicht allein das wenige Geld zu schaffen. Eine arbeitslose AkademikerinW-Logo.gif erzählt, warum sie ihre Freunde belügt und ihre Brüder beneidet.

Die Wohnung für das Existenzminimum von heute

Auf der Suche nach Einsparmöglichkeiten will das Arbeitsministerium die Wohnkosten für Hartz-IV-Empfänger senken und neue Minimalstandards festlegen. [...] In der Weimarer Republik war angesichts der Wohnungsnöte ein Recht auf Wohnung der Verfassung (1919) eingearbeitet worden: [...] Nicht vergessen sollte man auch, dass das Recht auf Wohnung auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist, auch wenn die Forderungen dort (noch) weit jenseits der Wirklichkeit stehen: [...] Es gibt sogar einen Sonderberichterstatter für das Recht auf angemessenes Wohnen und einen angemessen großen Wohnraum.


Elterliche Sorge / Erziehung

Alltag von jungen Familien

→ Erziehung#Elternhaus
Der Alltag von jungen Familien ist immer weniger durch Regeln, Rituale und feste Essenszeiten geprägt.

Pubertät – wenn Teenager ausrasten

[...] Kinder- und Jugendpsychiater sind sich einig: Die Pubertät gehört zu den schwersten Krisen, die ein Mensch in seinem ganzen Leben durchmachen muss. Das gilt nicht nur für die Teenies – auch ihre Eltern sind gestresst und verunsichert. [...]
→ Hirnforschung

Sorgerecht unverheirateter Väter

Tagesschau (03.08.2010): Sorgerecht für Väter • Karlsruhe kippt Vetorecht der Mutter

Die derzeitige Regelung zum Sorgerecht unverheirateter Väter ist verfassungswidrig. Es widerspreche dem Elternrecht des Vaters, wenn die Mutter dem Sorgerecht für ein uneheliches Kind zustimmen müsse, entschied das BundesverfassungsgerichtW-Logo.gif. Es gab der Beschwerde eines Vaters statt.
  • Debatte zum Sorgerechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts:
  1. Birgit Gärtner (tp vom 05.08.2010): Jammernde Väter
    Die rechtliche Ohnmacht des Mannes im Allgemeinen und des (ledigen) Vaters im Besonderen widerspricht der Wirklichkeit. Einige Anmerkungen zum Sorgerechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts.
  2. Thomas Pany (tp vom 10.08.2010): Feindbild Mann
    Das Sorgerechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts und die Diskussion über verantwortungsvolle Väter.
    Seit mehreren Jahren schon geht die Rede von den "neuen Vätern", die sich in wachsender Zahl im Unterschied zu den "alten" mehr um Kinder, Erziehung und Haushalt kümmern - über ihre Berufstätigkeit hinaus. Ein neues Familienmodell wurde begrüßt, mit Vätermonaten ermuntert und mit zahlreichen Untersuchungen gestützt, die von der Wichtigkeit des Vaters für das Wohlgeraten der Kinder überzeugen. Ein Ideal, das den Trauschein nicht nötig hat und das tatsächlich, wie eigene Anschauungen aus dem Münchner Glockenbachviertel belegen, oft genug gelebt bzw. erprobt wird.
  3. Birgit Gärtner (tp vom 15.08.2010): Die Sorge der Mütter und die Rechte der Väter
    Gesellschaftliche Realitäten versus selbst gemachte schöne bunte (Männer)Welt – einige Anmerkungen zur Debatte zu meinem Artikel "Jammernde Väter"

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Unterricht

  1. Irene Gerlach: Familienpolitik: Geschichte und Leitbilder - Informationen zur politischen Bildung (Heft 301)
  1. Kurt Tucholsky: Die Familie (12.01.1923), Wo kommen die Löcher im Käse her –? (29.08.1928)
  2. Elke HeidenreichW-Logo.gif (beispielsweise):
    1. "Geschnitten oder am Stück?" (Metzgersgattin Else Stratmann: Leseprobe - PDF; 11 Seiten)
    2. "Darf's ein bisschen mehr sein?"
Nuvola apps edu miscellaneous.png   Unterrichtsidee

Eltern-Kind-Beziehung / Jugendsprache

Material

"Unser Inge" (Seite 16 ff. in "Darf's ein bisschen mehr sein?")

Fächerübergreifend / interdisziplinär

  1. "Ode to My Family" (The Cranberries: Video / Text)

Humor (Satire)

  • Rüdiger Hoffmann:
  1. "Im Restaurant": So sind Kinder nunmal. (Video)
  2. "Erziehung" (Elternhaus): Kinder und Prestige-Objekte. (Video)
  • Uwe Lyko alias Herbert Knebel:
  1. "Spassbad" (Video)
  2. "Sankt Martin" (Video)
  1. "Ehe" (Video)
  1. Eheberatung

Medien / Ausstellungen

Die Entbehrlichen - Offizieller Trailer zum Film
  • Report Mainz (Sendung vom 28.06.2010):
  1. Arm contra Reich - leben wir in einem ungerechten Land? Was ist für Sie die größte Ungerechtigkeit?
  2. Die da oben und die da unten: Ein Wochenende zwischen Überfluss und Armut
  3. Weiblich - geschieden ? arm: Warum Alleinerziehende kaum Chancen auf Wohlstand haben
  4. Reich nur auf dem Papier: Die Ängste der Mittelschicht vor dem Abstieg
Ungefähr 1,7 Millionen Kinder gibt es in Deutschland, die in Armut leben oder von Armut bedroht sind. Nun sind es aber nicht nur die Kinder, sondern auch ihre Eltern, die man nicht vergessen sollte. Für die Zustände gibt es Ursachen. Der Neoliberalismus und seine hemmungslose Gier, sein Marktradikalismus und seine Ausgrenzungsstrategien haben zur Folge, dass darunter immer mehr Menschen leiden. Einer von ihnen ist Junge Jakob Weiss, der in solchen prekären und verzweifelten Verhältnissen seines Umfeldes aufwächst. Der Film basiert auf einer wahren Geschichte. [...] Regisseur, Drehbuchautor und Produzent Andreas Arnstedt: „Die Entbehrlichen sind das Portrait einer chancenlosen Familie, wie es sie in unserer Gesellschaft schon jetzt zahlreich gibt und zeigt auf, wie sich durch die Veränderung der sozialen Situation das Miteinander dramatisch verändert hat. An jenen Orten, wo der Traum einer Karriere und das Streben nach einem hoch bezahlten Job keine Rolle spielen, sondern wo es um das nackte Überleben geht.“ [...]

Materialien

→ Armut#Definitionen

Familie als Solidargemeinschaft

Der Familie wird in Deutschland ein großer Stellenwert eingeräumt: Sie wird vor allem zur gegenseitigen Unterstützung und Hilfe im Alltag in Anspruch genommen.

Familie im Wandel

Der gesellschaftliche Wertewandel hat zur Folge, dass immer mehr Kinder in Europa unehelich geboren werden. In Großstädten hingegen geht dieser Anteil zurück.
  • Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe (Uni Gießen): Familie im Wandel – Anforderungen an eine Familienpolitik mit Zukunft (PowerPoint-Präsentation)
In immer mehr Familien wachsen KinderW-Logo.gif und JugendlicheW-Logo.gif mit nur einem Elternteil auf: 2009 lebten rund 19 Prozent von ihnen nur mit Mutter oder Vater. Das ergab der "Mikrozensus 2009" des Statistischen Bundesamts. Vor allem Alleinerziehende mit Kleinkindern haben demnach finanzielle Probleme.
Frauen werden zunehmend zu Hauptverdienern in der Familie
Noch geht kein Rollenwechsel zwischen Mann und Frau damit einher, das wird aber nicht so bleiben.

Jugendstudien

Die Shell-Studie schildert die Jugend als optimistisch und pragmatisch, eine andere Jugendstudie schildert sie als "angstvoll und ungeheuer anpassungswillig". [...] Erst letzte Woche wurde eine andere Studie veröffentlicht, die ein anderes Bild malt, auch wenn es viele Überschneidungen gibt. Die Jugendstudie des Marktforschungsinstituts Rheingold geht davon aus, dass die jungen Menschen zwischen 18 und 24 Jahren eine Lebenswelt wahrnehmen, die "durch eine ungeheure Brüchigkeit und ständige Erschütterungen" gekennzeichnet ist. [...] Insgesamt haben die Jugendlichen ausgehend von ihrer Erfahrung das Bild einer Zweiklassen-Gesellschaft entwickelt. Die Welt ist klar geteilt in Winner und Loser, in Superstars und Hartz IV, in gut und böse. [...]

Grafik (kompetenzorientierte Didaktik)

WeltbevölkerungW-Logo.gif - Grafische Darstellung
Bevölkerungsexplosion
(Demographische Entwicklung)
FamilienplanungW-Logo.gif
  1. Grafik (en:wikipedia)
  2. Grafik (de:wikipedia)
... ...

Denkanstöße

Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf einen PC. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschied, dass ein Computer im Haushalt nicht notwendig sei. Dabei spiele keine Rolle, dass die Mehrheit der Haushalte einen PC habe. Entscheidend sei nur der objektive Bedarf. (Aktenzeichen: L 6 AS 297/10 B)

Die Leibesfrucht spricht

Die Leibesfrucht spricht

Für mich sorgen sie alle: Kirche, Staat, Ärzte und Richter.
Ich soll wachsen und gedeihen; ich soll neun Monate schlummern; ich soll es mir gut sein lassen – sie wünschen mir alles Gute. Sie behüten mich. Sie wachen über mich. Gnade Gott, wenn meine Eltern mir etwas antun; dann sind sie alle da. Wer mich anrührt, wird bestraft; meine Mutter fliegt ins Gefängnis, mein Vater hintennach; der Arzt, der es getan hat, muß aufhören, Arzt zu sein; die Hebamme, die geholfen hat, wird eingesperrt – ich bin eine kostbare Sache.
Für mich sorgen sie alle: Kirche, Staat, Ärzte und Richter.
Neun Monate lang.
Wenn aber diese neun Monate vorbei sind, dann muß ich sehn, wie ich weiterkomme.
Die Tuberkulose? Kein Arzt hilft mir. Nichts zu essen? keine Milch? – kein Staat hilft mir. Qual und Seelennot? Die Kirche tröstet mich, aber davon werde ich nicht satt. Und ich habe nichts zu brechen und zu beißen, und stehle ich: gleich ist ein Richter da und setzt mich fest.
Fünfzig Lebensjahre wird sich niemand um mich kümmern, niemand. Da muß ich mir selbst helfen.
Neun Monate lang bringen sie sich um, wenn mich einer umbringen will.
Sagt selbst:
Ist das nicht eine merkwürdige Fürsorge –?


* Kurt Tucholsky (1927)
(rororo-Taschenbuch #10050 • Kurt Tucholsky, "Zwischen Gestern und Morgen", Seite 158)

Schwanger, nicht krank

Schwangeren Frauen, die ein BeschäftigungsverbotW-Logo.gif vom Arzt erhalten, wird das Arbeitslosengeld gestrichen - die Bundesarbeitsagentur will es so. In Schleswig-Holstein klagt jetzt die erste Betroffene. Ihre Chancen, vor Gericht zu gewinnen, stehen nicht schlecht.
[...] Sich lediglich an Vorschriften gehalten zu haben - das ist die Zauberformel in der verwalteten Welt,
mit der sich guten Gewissens das Ungeheuerliche ins Werk setzen lässt. [...]

→ Bildung#Menschenrechtsbildung

Lebensentwurf "Hotel Mama"

Die Jugend von heute wird später erwachsen, behaupten Psychologen und finden im "Hotel Mama"-Lebensentwurf keinen Anlass zur Beunruhigung, sondern ein neues entwicklungspsychologisches Lebensstadium.

"Stallpflicht" für volljährige Hartz-IV-Kinder

Ein Beitrag zu Fragen, die das „SGB II-Änderungsgesetz” aufwirft: die Sonderregelung des § 22 Abs. 2a SGB II, das sogenannte Aus- und Umzugsverbot für U-25-Jährige, in Verbindung mit der Änderung des § 7 Abs. 3 Nr. 2 SGB II, die Hereinnahme der jungen Erwachsenen in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern, und der Änderung des § 20 Abs. 2a SGB II, die Reduzierung der Regelleistung bei Umzug ohne Zusicherung der Behörde. Die frauenspezifischen Problemlagen rücken in diesem Zusammenhag im zweiten Teil meiner Ausführungen in den Fokus. Zunächst jedoch eine kurze allgemeinere Anmerkung zur Sonderbehandlung von U-25-Jährigen bei der Grundsicherung für ArbeitssuchendeW-Logo.gif.
Stift.gif   Aufgabe

Gibt es eine Erklärung dafür, warum in der Natur bei (anderen) SäugetierartenW-Logo.gif folgendes InstinktW-Logo.gif-geprägtes Sozialverhalten zu beobachten ist?

[...] Wölfe, die die GeschlechtsreifeW-Logo.gif erreicht haben und sich nicht in die Ordnung des Rudels einordnen wollen, werden vertrieben und wandern unter den Bedingungen der freien Wildbahn ab - in der oft romantisierenden Abenteuerliteratur als „trailing wolf" bezeichnet. Diese Entwicklungsphase wird bei den Haushunden landläufig mit „Pubertät" bezeichnet. [...]

Dr. Frank G. Wörner: Die Entwicklungsphasen von Wolfs- und Hundewelpen - Basis für das spätere Zusammenleben in einem Sozialverband

Kinder sind nicht erwünscht

Die Städte und Gemeinden in Deutschland sehen den bis 2013 geplanten Ausbau der Kindertagesstätten durch zunehmende Klagen von Anwohnern bedroht. Der Vizepräsident des Deutschen StädtetagsW-Logo.gif, Christian Ude, sagte im Interview mit dem ARD-Politikmagazin REPORT MAINZ: "In der Tat erleben wir in reinen Wohngebieten eine erschreckende Streitlust und Prozessfreude von Nachbarn, die Kinderlärm nicht als Zukunftsmusik empfinden, sondern als eine rechtlich unzulässige Störung und die gegen Kindertagesstätten vor den Kadi ziehen." [...]
Ob Arbeitslose oder Migranten: Wie aus der die bürgerlichen Mitte Sozialrassismus wieder hoffähig gemacht wird.
[...] Warum sich (verbeamtete) Professoren bei dieser Debatte gerne hervortun, ist unklar. Doch der Grad der eigenen sozialen Absicherung mit lebenslanger Arbeitsplatzgarantie und gesicherter Altersversorgung scheint mit der Vorliebe zu korrelieren, den Lebensstandard von Bedürftigen abzusenken und papierene Wirtschaftsmodelle an lebenden Personen auszuprobieren. Und ihr Status als Hochschullehrer scheint sie nicht zu hindern, die Verfassung zu ignorieren und zu verneinen. [...] Akademische Sportdisziplin des Arbeitslosen-Bashings [...] Sozialeugenischer Diskurs [...] Heinsohn unterscheidet also deutlich zwischen Hartz IV-Kindern und Kindern von "Karrierefrauen", von Kindern des "leistenden Bevölkerungsteils". Und er lässt keinen Zweifel daran, dass er die "Hartz IV-Kinder" für minderwertiger, weil unfähiger und un-intelligenter, in Hinsicht auf die Rolle als künftige "Leistungsträger", hält. Dieses Geburts-Merkmal schreibt Heinsohn diesen Kinder zudem offensichtlich dauerhaft zu, der Makel lässt sich in seinem Denken offenbar weder durch Förderung noch durch Ausbildung tilgen. Der sozialrassistische Charakter dieser Äußerungen tritt durch die Forderung nach Dezimierung der Zahl dieser Kinder hervor: [...]

Siehe auch

Weblinks

Herausgeber: Prof. Dr. Dr. Dr. Wassilios E. Fthenakis und Dr. Martin R. Textor
  1. Anke Birnbaum: Rituale als Medium der Beziehungsarbeit
Herausgeber: Martin R. Textor

Einzelnachweise

  1. Siebenter Existenzminimumbericht: BT-Drucksache 16/11065; Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2010 (PDF-Datei, ca. 205 KB), 21. November 2008
  2. Anke Birnbaum: Rituale als Medium der Beziehungsarbeit
  3. Vgl. hierzu die Existenzminimumberichte der Bundesregierung
  4. Deutschsprachiges Fallrecht (DFR): BVerfGE 82, 60, 85 = Rdnr. 104 ff sowie BVerfGE 82, 60, 94 = Rdnr. 128 ff. in BVerfGE 82, 60 - Steuerfreies Existenzminimum
  5. Deutschsprachiges Fallrecht (DFR): BVerfGE 87, 153 - Grundfreibetrag
  6. Deutschsprachiges Fallrecht (DFR): BVerfGE 99, 246 - Kinderexistenzminimum = Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Zweiten Senats vom 10. November 1998: BVerfG, 2 BvL 42/93 vom 10. November 1998
  7. Deutschsprachiges Fallrecht (DFR): BVerfGE 99, 273 - Kinderexistenzminimum III