Grundrechte
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Grundrechte sind Rechte, die Mitgliedern der Gesellschaft vom Staat garantiert werden. Sie gehen auf die allgemeinen Menschenrechte zurück. Sie sind in erster Linie Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat, sie können sich jedoch auch auf das Verhältnis der Bürger untereinander auswirken, dann spricht man von „Drittwirkung“.
In Deutschland gelten die Grundrechte als "unmittelbar geltendes Recht" (vgl. Art. 1 Abs. 3 des Grundgesetzes).
Für die Europäische Union liegt eine verbindliche Formulierung der Grundrechte seit dem Vertrag von Lissabon (2009) in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vor. Sie orientiert sich an der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Art. 1 GG
- Bundesministerium der Justiz: Die Grundrechte
- Stefan Martini (Seminararbeit, HU Berlin): Die Formulierung der Menschenwürde bei Immanuel Kant und die „Objektformel“ in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (PDF-Datei, 9 Seiten)
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