Hausarbeit
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Im Rahmen des Zweiten Staatsexamens ist eine Hausarbeit anzufertigen. Der Artikel gibt einen Überblick über die Regelungen in den einzelnen Ländern.
Inhaltsverzeichnis |
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr)
Vom 13.Juli 2010 (Nds.GVBl. Nr.19/2010 S.288; SVBl. 9/2010 S.325) - VORIS 20411 -
Durchführungder APVO-Lehr
Nordrhein-Westfalen
- Siehe Hauptartikel Hausarbeit in Nordrhein-Westfalen.
In Nordrhein-Westfalen ist in Sachen Hausarbeit das Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen zuständig. Während einer 3-monatigen Bearbeitungszeit ist eine 30 Seiten starke Arbeit anzufertigen. Die Note der Hausarbeit macht 10 % der Gesamtnote beim Zweiten Staatsexamen aus.
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