Hausarbeit

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Im Rahmen des Zweiten Staatsexamens ist eine Hausarbeit anzufertigen. Der Artikel gibt einen Überblick über die Regelungen in den einzelnen Ländern.

Inhaltsverzeichnis

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr)

Vom 13.Juli 2010 (Nds.GVBl. Nr.19/2010 S.288; SVBl. 9/2010 S.325) - VORIS 20411 -

Durchführungder APVO-Lehr

Nordrhein-Westfalen

Siehe Hauptartikel Hausarbeit in Nordrhein-Westfalen.

In Nordrhein-Westfalen ist in Sachen Hausarbeit das Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen zuständig. Während einer 3-monatigen Bearbeitungszeit ist eine 30 Seiten starke Arbeit anzufertigen. Die Note der Hausarbeit macht 10 % der Gesamtnote beim Zweiten Staatsexamen aus.

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

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