Lizenzmodelle

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Dieser Artikel befasst sich mit rechtlichen Fragen.

Inhaltsverzeichnis

Lizenzmodelle im Internet

Vergleich und Diskussion der Lizenzmodelle

In seinem Buch "Wiki - Planen, Einrichten, Verwalten" befasst sich Christoph Lange in seinem Kapitel als PDF-Datei downloadbaren Probekapitel "Wikis und das Recht" vor allem mit dem auch von der Wikipedia genutzten Lizenzmodell GNU FDL und dem Lizenzmodell Creative Commons. Seine Argumentation berücksichtigt die unterschiedlichen Rechtstraditionen in Zentral-Europa und in den angelsächsischen Ländern und fragt nach der Praktikabilität der beiden vorangig vertretenen Lizenzmodelle.

Noia 64 apps kontour.png   Meinung

Nach der Lektüre von Wikis und das Recht komme ich zu dem Schluss, dass für das ZUM-Wiki Creative Commons geeigneter als GNU FDL ist. Denn mit Creative Commons können wir flexibler als mit GNU FDL reagieren, z.B. unterschiedliche Rechte für verschiedene Inhalte festlegen. GNU FDL bedeutet zwar eine freie Nutzung, verpflichtet aber zu teilweise äußerst aufwändigen und wenig praktikablen Copyright-Angaben. (Sobald ich Zeit dazu finde, werde ich meine Argumentation dataillierter darstellen.) --Karl.Kirst 09:32, 12. Okt 2005 (CEST)


Bitte ändere den Inhalt dieses Beitrags nicht. Denn er gibt eine persönliche Meinung wieder.

Argumente gegen GNU FDL

GNU-Logo
  • "Das wohl größte Hindernis bei der Übernahme von Wiki-Seiten in gedruckte Werke ist die Forderung, den Lizenztext vollständig abzudrucken. Der füllt in einer Zeitschrift, die einen Artikel oder auch nur ein Bild aus der Wikipedia übernehmen möchte, locker zwei Seiten teuren Papiers. Zweitens ist es bei Wiki-Seiten recht umständlich, die fünf Hauptautoren eines Artikels ausfindig zu machen." (Wikis und das Recht, S. 7)
  • "Unter Wikipedia:Lizenzbestimmungen werden die Bestimmungen der GNU FDL durch ein pragmatisches Gentlemen-Agreement etwas erleichtert. Wer Inhalte aus der Wikipedia online weiterverbreitet (für Printmedien gibt es keine solchen Erleichterungen!), muß demnach nicht selbst eine Kopie des Quelltextes bereithalten und die Autoren namentlich nennen, sondern nur als Quelle die Wikipedia nennen und auf den Originalartikel und die Liste der Autoren verlinken. Rechtlich sind diese Erleichterungen allerdings unwirksam, es handelt sich nur um eine Absichtserklärung seitens der Wikipedia, bei einer derartigen Übernahme von Inhalten in andere Medien darauf zu verzichten, ihre Rechte durchzusetzen, die ihr aufgrund der GNU FDL eigentlich zustünden." (Wikis und das Recht, S. 7f)
  • "Schließlich ist die GNU FDL nur in englischer Sprache verfügbar. Übersetzungen in andere Sprachen sind nicht rechtsverbindlich, was die Auslegung der Lizenz insbesondere in Kontinentaleuropa erschwert, wo ja noch dazu eine andere (Urheber-) Rechtstradition herrscht als in den angelsächsischen Ländern. Abschließend ist auch noch nicht geklärt, ob überhaupt alle Passagen der GNU FDL mit dem deutschen Urheberrecht vereinbar sind. Für die verwandte Software-Lizenz GPL hat das Landgericht München dies in einem Urteil vom 19. Mai 2004 allerdings schon bestätigt." (Wikis und das Recht, S. 9)

Argumente für Creative Commons

Logo der Creative Commons
  • "Creative Commons ist eine gemeinnützige, von dem US-amerikanischen Juristen Lawrence Lessig gegründete Organisation, die verschiedene Lizenzmodelle mit abgestuften Freiheitsgraden für unterschiedliche Werktypen entwickelt hat (allerdings nicht für Software). Das Motto lautet Â»some rights reserved« (manche Rechte vorbehalten), weil die Lizenzen von Creative Commons verschiedene Stufen zwischen dem allgemeinen Urheberrecht (all rights reserved) und der Public Domain (no rights reserved) anbieten. Auf der Seite http://creativecommons.org/license/meetthe-licenses werden alle verfügbaren Lizenzen kurz vorgestellt." (Wikis und das Recht, S. 9)
  • "Im Gegensatz zur GNU FDL sind die Creative-Commons-Lizenzen inzwischen in zahlreichen rechtsverbindlichen Übersetzungen erschienen und an unterschiedliche nationale Rechtsprechungen angepaßt worden, so auch an die deutsche." (Wikis und das Recht, S. 9)
  • "Gegenüber der GNU FDL muß eine Kopie des Werks nicht selbst den Lizenzvertrag enthalten, sondern ein Link zum Vertrag auf der Homepage von Creative Commons genügt." (Wikis und das Recht, S. 9)
  • "Unter http://creativecommons.org/license/ kann der Urheber für sein Werk (oder der Wiki-Betreiber für sein Wiki) eine geeignete Lizenz auswählen." (Wikis und das Recht, S. 10)

Argumente gegen Creative Commons

  • Inhalte aus der Wikipedia können nicht ohne Weiteres übernommen werden
  • Die einzelnen Creative-Commons-Lizenzen sind zueinander inkompatibel. Das häufigste Problem ist dabei die kommerzielle Verwendung, weil die einen sie ein- und die anderen sie ausschließen.

Linkliste

Siehe auch