Historische Stichworte/Blockpartei und Historische Stichworte/Bundesnachrichtendienst: Unterschied zwischen den Seiten

Aus ZUM-Unterrichten
< Historische Stichworte(Unterschied zwischen Seiten)
K (3 Versionen importiert)
 
(neu)
 
Zeile 1: Zeile 1:
Als '''Blockpartei''' bezeichnet man eine politische Partei, die neben der herrschenden Partei besteht und mit dieser in einem Parteienblock zusammengeschlossen ist. Eine Blockpartei ist neben der herrschenden in Parlament und Regierung vertreten, doch kann sie keine eigene Macht ausüben.
{{Kurzinfo|Stichwort/Geschichte}}
 
Der '''Bundesnachrichtendienst''' (BND) ist neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Amt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) einer der drei deutschen Geheimdienste. Er ist für die Auslandsaufklärung  zuständig.
Solche Blockparteien gab es in mehreren kommunistisch regierten Staaten nach 1945, insbesondere in der [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]].
 
Da es nicht möglich ist, eine Blockpartei unabhängig von der herrschenden zu wählen, bekommen Blockparteien ihre Mandate unabhängig von Wahlergebnis zugeteilt.  
 
== Linkliste ==
* {{wpde|Blockpartei}}
 
 
[[Kategorie:DDR]]
 
 
{{Historisches Stichwort}}

Version vom 7. Juli 2013, 09:32 Uhr

Vorlage:Kurzinfo Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Amt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) einer der drei deutschen Geheimdienste. Er ist für die Auslandsaufklärung zuständig.