Machtergreifung/Reichstagsbrand

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Feuerwehrleute vor dem brennenden Reichstag

Gleich nach der „Machtergreifung“ wurde am 01. Februar 1933 der Reichstag aufgelöst, um bei Neuwahlen am 06. März eine Mehrheit für die NSDAP zu erzielen. Der Wahlkampf stand unter dem Zeichen nationalsozialistischem Terrors, da die Demonstrationsverbote der SA aufgehoben waren.

Zitat
Treffen sich zwei SA-Männer:
„Hast Du schon gehört - der Reichstag brennt.“
„Psst - das ist doch erst morgen!“

Flüsterwitz im Februar 1933

In dieser Atmosphäre führte der Reichstagsbrand in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 zu einer weiteren Eskalation. Während die Brandstiftung durch Marinus van der Lubbe heute feststeht[1][2] , sollen in dieser Lerneinheit vor allem die Konsequenzen analysiert werden.


Aufgabe
  1. Lies den Befehl von Herrman Göring an die Polizisten.
    1. Gib wieder, wie sich Polizisten nun verhalten sollen.
    2. Erkläre, was Göring wohl unter „falscher Rücksichtnahme“ versteht.
    3. Bewerte die Rechtsstaatlichkeit dieses Erlasses.
  2. Lies Paragrph 1 und 2 der Reichstagsbrandverordnung.
    1. Erkläre, welche Rechte Paragraph 1 der Polizei (und den der Polizei zugeordneten SA-Leuten) gibt.
    2. Problematisiere.

Die Angst vor der kommunistischen Revolution

Zitat

" ...dem Treiben staatsfeindlicher Organisationen [ist] mit den schärfsten Mitteln entgegenzutreten. Gegen kommunistische Terrorakte und Überfälle ist mit aller Strenge vorzugehen und, wenn nötig, rücksichtslos von der Waffe Gebrauch zu machen.

Polizeibeamte, die in Ausübung dieser Pflichten von der Schusswaffe Gebrauch machen, werden ohne Rücksicht auf die Folgen des Schusswaffengebrauchs von mir gedeckt.

Wer hingegen in falscher Rücksichtnahme versagt, hat dienststrafrechtliche Folgen zu gewärtigen. .."
Befehl von Hermann Göring (Reichskommissar für das preußische Innenministerium) an alle preußischen Polizeibehörden (17.02.1933)

Die Reichstagsbrandverordnung

Zitat
Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat.

Vom 28. Februar 1933.

Auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung wird zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte folgendes verordnet:

§ 1

Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Verfassung des Deutschen Reichs werden bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Haussuchungen und von Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig.

§ 2

Werden in einem Lande die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen nicht getroffen, so kann die Reichsregierung insoweit die Befugnisse der obersten Landesbehörde vorübergehend wahrnehmen.
Reichstagsbrandverordnung[3]



  1. 75 Jahre Reichstagsbrand - Als die Freiheit in Flammen aufging (einestages)
    „War es eine Nazi-Provokation? Oder doch ein Einzeltäter?“ Jahrzehntelang tobte ein erbitterter Streit darum, wer am 27. Februar 1933 den Berliner Reichstag anzündete. Auch 75 Jahre nach dem Fanal sind Verschwörungstheorien noch verbreitet - ein neues Buch räumt damit auf."
  2. Der Streit über die TäterschaftWikipedia-logo.png (des Reichstagsbrands)
  3. Reichstagsbrandverordnung