< Katholische ReligionslehreVersion vom 19. August 2011, 08:18 Uhr von Main>Antonius53
Toleranz
Vorlage:Kasten blass
Religiöse und weltanschauliche Toleranz bedeutet zunächst einmal, dass mit der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft keine Nachteile im bürgerlichen Leben verbunden sein dürfen. Das wird um Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in folgenden Norman geregelt:
Zitat
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Die wichtigsten Normen zur Religion
Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und
weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Artikel 136
(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die
Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
(2) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu
öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.
(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden
haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft
zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete
statistische Erhebung dies erfordert.
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an
religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.
Artikel 137
(1) Es besteht keine Staatskirche.
(2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der
Zusammenschluß von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt
keinen Beschränkungen.
(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig
innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne
Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.
(7) Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die
gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.
Quelle: Bundesministerium der Jusiz:
[1]
Vorlage:Kasten blass
Ursprung und Merkmale der Religion
Anmerkungen
Weblinks