Historische Stichworte/Matthias Erzberger und Historische Stichworte/Notverordnung: Unterschied zwischen den Seiten

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'''Matthias Erzberger''' (1875-1921) war ein deutscher Politiker der ([[../Zentrumspartei|Zentrumspartei]]).
'''Notverordnungen''' gab es vor allem in der [[Weimarer Republik]]. Aufgrund des in Artikel 48 der Weimarer Verfassung  dem [[../Reichspräsident|Reichspräsidenten]] zugesprochene Verordnungsrecht ermöglichten es ihm, zusammen mit dem [[../Reichskanzler|Reichskanzler]] in Ausnahmesituationen ohne Mitwirkung des Reichstages Verordnungen zu erlassen, die dieselbe Wirkung wie Gesetze hatten.  


Er war zunächst als Volksschullehrer tätig. 1896 übernahm er die Redaktion des katholischen Deutschen Volksblattes in Stuttgart. Als Staatssekretär ohne Geschäftsbereich leitete er die Delegation, die am 11. November 1918 in Compiègne den Waffenstillstand unterzeichnete: In der Folge setzte er sich entschieden für die Annahme des [[Versailler Vertrag]]s ein. Als er im Juni 1919 zum Reichsminister ernannt wurde, führte er in Deutschland eine tiefgreifende Finanzreform durch (Erzberger’sche Finanzreform). Auf persönliche Angriffe aus den Reihen der antirepublikanischen Rechten, die ihm seine Kritik an der deutschen Kriegsführung und seinen Einsatz für die Friedensresolution nachtrugen, reagierte Erzberger mit einer Beleidigungsklage. Der Prozess stellte zwar den Tatbestand der Beleidigung fest, aber auch dass Erzberger Politik und Privatinteressen verknüpft hatte. Erzberger trat als Finanzminister zurück, wurde aber 1920 wieder in den Reichstag gewählt. Am 26. August 1921 wurde Erzberger bei Bad Griesbach in Baden von zwei Offizieren, die der rechtsradikalen „Organisation Consul” angehörten, ermordet.
Notverordnungen wurden schon unter [[../Friedrich Ebert|Friedrich Ebert]] erlassen. Aber erst ab 1930 kam es zu Regierungen, die ohne Mehrheit im Reichstag allein aufgrund des Notverordnungsrechtes des Reichspräsidenten regierten. Die wohl bekannteste ist die Reichstagsbrandverordnung, die großen Anteil an der Durchsetzung von Hitlers Gewaltherrschaft hatte.




[[Kategorie:Weimarer Republik|Erzberger, Matthias]]
[[Kategorie:Weimarer Republik]]




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Version vom 25. November 2018, 18:18 Uhr

Vorlage:Kurzinfo Notverordnungen gab es vor allem in der Weimarer Republik. Aufgrund des in Artikel 48 der Weimarer Verfassung dem Reichspräsidenten zugesprochene Verordnungsrecht ermöglichten es ihm, zusammen mit dem Reichskanzler in Ausnahmesituationen ohne Mitwirkung des Reichstages Verordnungen zu erlassen, die dieselbe Wirkung wie Gesetze hatten.

Notverordnungen wurden schon unter Friedrich Ebert erlassen. Aber erst ab 1930 kam es zu Regierungen, die ohne Mehrheit im Reichstag allein aufgrund des Notverordnungsrechtes des Reichspräsidenten regierten. Die wohl bekannteste ist die Reichstagsbrandverordnung, die großen Anteil an der Durchsetzung von Hitlers Gewaltherrschaft hatte.