Historische Stichworte/Regierung und Historische Stichworte/Staat: Unterschied zwischen den Seiten

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Eine '''Regierung''' ist die Organisation, die die wichtigsten politischen Entscheidungen für einen Staat trifft und die die Verwaltung organisiert. Sie besteht meist aus dem Regierungschef, z.B. [[Historische Stichworte/Bundeskanzler|Bundeskanzler]], Premierminister oder Ministerpräsident, und den Ministern.  
{{Kurzinfo|Stichwort/Geschichte}}
 
Ein '''Staat''' ist die politische Ordnung einer Gesellschaft. Nach einer gebräuchlichen Definition gehört dazu eine Staatsgebiet, ein Staatsvolk (allgemeiner: die Gesellschaft, deren Organisation der Staat bildet) und die Staatsmacht, das heißt eine geordnete Verfassung, die es [[Historische Stichworte/Staatsoberhaupt|Staatsoberhaupt]] bzw. [[Historische Stichworte/Regierung|Regierung]] ermöglicht, Regelungen für die Gesellschaft durchzusetzen.
In einem präsidentiellen System wie zum Beispiel den [[USA]] ist das Staatsoberhaupt zugleich Regierungschef.
 
In einem politischen System mit Gewaltenteilung bezeichnet man sie als die Exekutive im Unterschied zur Legislative, die die Gesetze beschließt, und zur Judikative, die die Einhaltung der Gesetze überprüft. Die Regierung wird in demokratischen Systemen in ihren Entscheidungen vom Parlament kontrolliert.  


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Version vom 23. November 2014, 06:30 Uhr

Vorlage:Kurzinfo Ein Staat ist die politische Ordnung einer Gesellschaft. Nach einer gebräuchlichen Definition gehört dazu eine Staatsgebiet, ein Staatsvolk (allgemeiner: die Gesellschaft, deren Organisation der Staat bildet) und die Staatsmacht, das heißt eine geordnete Verfassung, die es Staatsoberhaupt bzw. Regierung ermöglicht, Regelungen für die Gesellschaft durchzusetzen.

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