Historische Stichworte/Parlament und Historische Stichworte/Rechtfertigungslehre: Unterschied zwischen den Seiten

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Ein '''Parlament''' (von ''parler'' (frz.) - reden) ist eine Volksvertretung. Sie kann aus einer oder zwei Kammern bestehen. Beispiele für Zweikammernparlamente sind [[Bundestag]] und ''Bundesrat'' (Deutschland), ''Unterhaus'' und ''Oberhaus'' (Großbritannien), ''Repräsentantenhaus'' und ''Senat'' (USA). Ein Beispiel für Einkammernparlamente sind die Landtage der deutschen Bundesländer<ref>In den Stadtstaaten spricht man nicht von Landtag, sondern z.B. vom Abgeordnetenhaus (Berlin) oder der Bürgerschaft (Bremen und Hamburg).</ref>
{{Kurzinfo|Stichwort/Geschichte}}
'''Rechtfertigung''' des Menschen gegenüber Gott wird nach der Auffassung [[Martin Luther|Luthers]] allein durch Gott bewirkt, nicht durch gute Werke des Menschen. Sache des Menschen sei allein der durch das Vorbild Christi bewirkte vertrauende Glaube an diese Güte Gottes.


Gemeindevertretungen und Versammlungen von Kreisvertretern sind keine Parlamente, weil sie keine Volksvertretungen von Staaten sind und deshalb auch keine Gesetze beschließen können wie die Bundesländer.
Während in der Auseinandersetzung mit Luther von seiten der (katholischen) Kirche die Rolle der Kirche und der guten Werke stärker betont wurde, wurde 1999 im Zuge der ökumenischen Arbeit eine {{wpde|Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre|gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigunglehre}} formuliert, in der es heißt:


== Anmerkungen ==
{{Zitat|Wir bekennen gemeinsam, dass der Mensch im Blick auf sein Heil völlig auf die rettende Gnade Gottes angewiesen ist. Die Freiheit, die er gegenüber den Menschen und den Dingen der Welt besitzt, ist keine Freiheit auf sein Heil hin. Das heißt, als Sünder steht er unter dem Gericht Gottes und ist unfähig, sich von sich aus Gott um Rettung zuzuwenden. Rechtfertigung geschieht allein aus Gnade.|''Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre'' zwischen dem Lutherischen Weltbund (LWB), der römisch-katholischen Kirche und dem Weltrat methodistischer Kirchen}}
<references/>
 
Die [[Historische Stichworte/Prädestination|Prädestinationslehre]] der reformierten Theologen Johann Calvins und Ulrich Zwinglis führte zu der Vorstellung, dass Gottes Gnade am erfolgreichen Handeln während des Lebens erkennbar sei. 


== Linkliste ==
== Linkliste ==
* {{wpde|Parlament}}
{{wpd|Rechtfertigungslehre}}
 
 
{{Historisches Stichwort}}

Version vom 26. August 2013, 19:39 Uhr

Vorlage:Kurzinfo Rechtfertigung des Menschen gegenüber Gott wird nach der Auffassung Luthers allein durch Gott bewirkt, nicht durch gute Werke des Menschen. Sache des Menschen sei allein der durch das Vorbild Christi bewirkte vertrauende Glaube an diese Güte Gottes.

Während in der Auseinandersetzung mit Luther von seiten der (katholischen) Kirche die Rolle der Kirche und der guten Werke stärker betont wurde, wurde 1999 im Zuge der ökumenischen Arbeit eine gemeinsame Erklärung zur RechtfertigunglehreWikipedia-logo.png formuliert, in der es heißt:

Zitat
Wir bekennen gemeinsam, dass der Mensch im Blick auf sein Heil völlig auf die rettende Gnade Gottes angewiesen ist. Die Freiheit, die er gegenüber den Menschen und den Dingen der Welt besitzt, ist keine Freiheit auf sein Heil hin. Das heißt, als Sünder steht er unter dem Gericht Gottes und ist unfähig, sich von sich aus Gott um Rettung zuzuwenden. Rechtfertigung geschieht allein aus Gnade.
Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre zwischen dem Lutherischen Weltbund (LWB), der römisch-katholischen Kirche und dem Weltrat methodistischer Kirchen

Die Prädestinationslehre der reformierten Theologen Johann Calvins und Ulrich Zwinglis führte zu der Vorstellung, dass Gottes Gnade am erfolgreichen Handeln während des Lebens erkennbar sei.

Linkliste

Vorlage:Wpd