Leistungsbewertung
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Diese Seite befasst sich mit der Leistungsbewertung im Sinn von Notenfindung. Um grundsätzliche Fragen der Bewertung und Leistungsbewertung geht es im Artikel Evaluation. |
Leistungsbewertung soll hier stehen für die Bewertung von Schülerleistungen.
Inhaltsverzeichnis |
Schriftliche und mündliche Noten
Schriftliche Noten
Schriftliche Noten sind die Noten in Klassenarbeiten bzw. Klausuren. Aus diesen wird - angenähert an das arithmetische Mittel - am Ende eines Halb- oder Schuljahres eine schriftliche Teilnote ermittelt.
Mündliche Noten
Eine so genannte mündliche Note bewertet die Leistungen eines Schülers bzw. einer Schülerin, die nicht durch eine schriftliche Note belegt werden kann. Dazu gehört insbesondere die mündliche Beteiligung im Unterricht. Dazu gehören aber auch nicht-mündliche Leistungen wie die Heft- oder Mappenführung und anderes mehr. Deshalb wird hierfür auch der Begriff sonstige Mitarbeit verwendet.
Leistungsbewertung in einzelnen Fächern
Deutsch
Ethik
Kunst
- Leistungsnachweise im Kunstunterricht (.rtf), Quelle: kusum.de
- Beurteilungsgrundlagen im Kunstunterricht der Grundschule
Fächerübergreifende Leistungsbewertung
Nach dem Grundsatz "Prüfe fachinhaltlich, werte kognitiv" kann eine fächerübergreifende Leistungsbewertung durchgeführt werden. Indem die Bewertung nicht abhängig vom Fach, sondern in Abhängigkeit von der kognitiven Leistung erfolgt, die das Gehirn tatsächlich bei der Lösung der Aufgabe verbringen muss.
Hintergrundwissen
Begriff der Leistungsbewertung in der Schule
Noten sollen eine ganze Reihe verschiedener pädagogischer und gesellschaftlicher Funktionen erfüllen:
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Der objektive Zweck der Leistungsbewertung/Leistungsmessung in Schulen besteht im Schülervergleich, dessen Endergebnis eine Hierarchiebildung innerhalb des Schülermaterials ist. Zeugnisse liefern nach außen - also gegenüber den potentiellen Abnehmern der Schulabgänger in Staat und Wirtschaft - die vorberufliche Dokumentation einer damit formell behaupteten abstrakten Nützlichkeit der einzelnen Schüler im Vergleich.
Diese Art der Leistungsmessung bezieht sich also im Ansatz bereits (Inhalte und Normen der Messung) auf den mit ihr verfolgten Zweck: Sie behauptet sich als objektiven Bezug auf gemessene Unterschiede zwischen Schülern, deren Kriterien sie selbst aufstellt und methodisch vorschreibt. Dementsprechend ist eine Kritik an Leistungsmessung in der Schule bezogen auf Resultate der Messungen obsolet. Die Existenz der gelaufenen Selektion selbst ist die Objektivität der Leistungsmessung. Alle Bezüge auf Intelligenz, Fleiß, Anstrengung, Gerechtigkeit, Chancengleichheit usw. beschreiben nachgeordnete Interpretationsaspekte zur Legitimation der vorgenommenen Messungen.
Reproduzierbarkeit und Bewertungsmaßstäbe
- Bewertungsmaßstäbe
- individuelle Bezugsnorm (Veränderung der Leistung in einem bestimmten Zeitraum)
- soziale Bezugsnorm (Abstufungen der Leistungen innerhalb der Lerngruppe, d.h. die die beste Arbeit wird mit 1 (sehr gut) bewertet, von da ab werden Abstufungen vorgenommen)
- sachbezogene Bezugsnorm (Die Benotung richtet sich ausschließlich nach dem Erwartungsbild)
Gegen Schulnoten wird angeführt, dass Noten in der Praxis ihrem inhärenten Objektivitätsanspruch nicht gerecht werden. Häufig wurde aus der schlechten Reproduzierbarkeit von Noten geschlossen, dass die Notenvergabe weitgehend von Zufall oder Willkür gesteuert und daher ungerecht sei. Zum Beispiel wurden in einer deutschlandweiten Studie von 1999 ein und derselbe Deutschaufsatz und Mathearbeit von verschiedenen Lehrern mit Noten zwischen sehr gut und mangelhaft beurteilt. Es nahmen über 1000 Lehrer von weiterführenden Schulen teil. Der Veranstalter schrieb jedem Teilnehmer, in welchem sozialien Milieu sich der angenommene Schüler befände, also beispielsweise ob der Vater Arzt oder Immigrant sei. Diese Studie zeigte also, dass Noten subjektiv, sozial abhängig und nicht vergleichbar sind.
Unter diesem Problem leiden aber nicht nur Noten, sondern auch Gutachten, deren objektiver Anspruch in einem vergleichbaren Beispiel untergraben wurde, denn die beiden Gutachten kamen trotz stellenweise ähnlicher Teilergebnisse zu einem vollkommen unterschiedlichen Fazit. Fraglich ist auch, ob gerade in einem Fach "Deutsch" eine vollkommen objektive Bewertung überhaupt möglich ist und somit dieses Hauptfach eine Sonderstellung im Vergleich zum mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächerkanon einnimmt, wobei auch das Fach Mathematik, das ja immer den Schleier einer Objektivität umgibt, nicht einheitlich bewertbar ist und die Notengebung sehr stark vom Lehrer abhängig ist. Manche Mathematiklehrer geben beispielsweise Punkte auf eine Aufgabe, wenn der Rechenweg richtig ist, das Ergebnis aber falsch, andere wiederum achten nur auf ein richtiges Ergebnis und geben selbst dann Punkte, wenn die Rechnung falsch und die richtige Lösung nur durch einen Zufall zustande gekommen ist. Auch gewichten viele Lehrer die schriftlichen Leistungen und die sogenannten sonstigen Leistungen (u.a. mündliche Mitarbeit) anders. Ein solcher Vergleich übersieht natürlich, dass Beurteilung in der Schule immer im Zusammenhang mit dem vorangegangenem Unterricht, dem jeweiligen Erwartungshorizont des Lehrers und dem Leistungsniveau der Jahrgangsstufe steht. Eine weitere, problematischere Ursache für unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe ist, dass die Beurteilung von Schülerleistungen implizit immer als Leistungsvergleich innerhalb einer Schulklasse erfolgt: die meisten Lehrer ajustieren ihre Leistungserwartungen so, dass in beinahe jeder Klasse der gleiche Notenvorrat ausgeschöpft wird; oft genug wird der "Notenspiegel" in Richtung Gaußsche Normalverteilungskurve getrimmt, die Schüler in wenige Gute, viele Durchschnittliche und wenige Schlechte einteilt, ohne dass die starken Annahmen, die dieser mathematischen Beschreibung zugrundeliegen, bewusst wären. Eine solche Anpassung kann pädagogisch als der unter den gegeben Verhältnissen bestmögliche Kompromiss zwischen der motivierenden und der selektierenden Wirkung von Noten begründet werden, führt aber dazu, dass Noten außerhalb des Klassenvergleichs nur eingeschränkt aussagefähig sind. Ob Noten außerhalb des Klassenvergleichs, womöglich landesweit, vergleichbar sein sollen, erfordert somit eine Abwägung zwischen pädagogischer und gesellschaftlicher Funktion; Vergleichbarkeit wird insbesondere dann gefordert, wenn Abschlussnoten zur Allokation von Lebenschancen verwendet werden (siehe dazu auch Zentralabitur). Für die relative Zuverlässigkeit von Schulnoten werden empirische Untersuchungen angeführt, die zeigen, dass selbst ohne zentralisierte Prüfungen Schulabschlussnoten (Mittlere Reife und Abitur) mit dem Ausbildungs- oder Studienerfolg stark korreliert sind.
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Bestimmungen in verschiedenen Bundesländern
- NRW
- Schulgesetz - § 48 Grundsätze der Leistungsbewertung (Schulministerium.NRW.de)
Literatur
- Sabine Czerny: Was wir unseren Kindern in der Schule antun … und wie wir das ändern können. Südwest Verlag, München 2010, ISBN 978-3-517-08633-0.
- Fachartikel zu Leistungsbewertung - im Vielfalt-lernen-Wiki
Linkliste
- Geleistetes überprüfen: Evaluieren und bewerten (rpi-virtuell)
- Bewertungsbögen zu Gruppen- und Projektunterricht
- Sind Noten nützlich - und nötig? - Ziffernzensuren und ihre Alternativen im empirischen Vergleich von der Arbeitsgruppe Primarstufe an der Universität Siegen
- Sind Noten nützlich und nötig? Kurzfassung der wissenschaftlichen Expertise des Grundschulverbandes vom 13.06.2006
- Leistung und Leistungsbeurteilung - eine ausführliche Darstellung im Psychologie-Lexikon
- http://www.testsuite.de - Werkzeug zur kognitiven Leistungsmessung in Form von Tests, Klausure, Prüfungen usw.
Siehe auch
- Evaluation
- Notenstufe
- Korrekturbogen
- Kriteriengestütztes Korrekturverfahren
- Schülerfeedback
- Vergleichsarbeiten
- Zentrale Prüfungen
- Unterseiten
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