Berufsorientierung/Schule-Beruf: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 5. Juli 2022, 17:13 Uhr

Welche Möglichkeiten habe ich im Übergangsbereich Schule-Beruf? - Berufsausbildungen, Schulabschlüsse und Psychohygiene

Eine Berufsausbildung für Jugendliche mit einem Anspruch auf eine Reha-Berufsausbildung ist in der Regel anders organisiert als eine Berufsausbildung für Jugendliche ohne Anspruch auf eine Reha-Berufsausbildung. Darum setzt dieser Lernschritt die Unterscheidung zwischen Jugendlichen mit Reha-Anspruch und Jugendlichen ohne Reha-Anspruch fort.
Dennoch empfiehlt es sich, sämtliche Lernschritte zu lesen.
Hierfür gibt es folgende Gründe:
  • Inklusion stellt keinen Sonderfall mehr dar, sondern ist zunehmend Normalität an Schulen.
  • Schüler:innen können einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, werden aber mangels sonderpädagogischer Überprüfung als Regelschüler:in beschult.
  • Auch Schüler:innen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf können durch verschiedene Lebensumstände in ihrem Lernen beeinträchtigt werden und/oder soziale Benachteiligung erfahren.
  • Schüler:innen ohne Erfolg bei der Ausbildungsplatzsuche und ohne Reha-Anspruch können wie Schüler:innen mit einem Anspruch auf eine Reha-Berufsausbildung eine außerbetriebliche Berufsausbildung genehmigt bekommen.
  • Ausbildungsreife, berufsspezifische Eignung und ein etwaiger Anspruch auf eine Reha-Berufsausbildung werden im Rahmen der Psychologischen Untersuchung (PU) ermittelt. Das diagnostische Ergebnis kann jedoch von der Einschätzung der Lehrkräfte abweichen.

außerbetrieblich vs. überbetrieblich
Die beiden Begriffe außerbetrieblich und überbetrieblich lassen sich leicht verwechseln, verweisen aber auf zwei verschiedene Sachverhalte.
  • außerbetrieblich: Eine Berufsausbildung an einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) kennt zwei Lernorte: einen Bildungsträger und einen Betrieb. Der Bildungsträger arbeitet mit mindestens einem Betrieb zusammen, um ausreichend fachpraktische Lernmöglichkeiten zu ermöglichen. Der Begriff außerbetrieblich weist in diesem Zusammenhang auf die Finanzierung hin. Außerbetriebliche Berufsausbildungen werden nämlich von der Agentur für Arbeit gefördert und bezahlt. So möchte die BaE benachteiligten jungen Menschen die Möglichkeit geben, eine Berufsausbildung erfolgreich abzuschließen..
  • überbetrieblich: Eine überbetriebliche Ausbildung findet im Rahmen einer betrieblichen Berufsausbildung statt. Eine betriebliche Berufsausbildung kennt zwei Lernorte: einen Betrieb und eine Berufsschule. Jedoch kann nicht jeder Betrieb alle in einer Ausbildungsverordnung angeführten Inhalte vermitteln. Die überbetriebliche Ausbildung schließt diese Lücke und ergänzt die betriebliche Ausbildung. Überbetriebliche Ausbildungen können in Handwerkskammern oder Bildungszentren stattfinden und sind zum Beispiel im Handwerk fester Bestandteil der betrieblichen Ausbildung.

Wie funktioniert eine Berufsausbildung? - bei Jugendlichen mit Reha-Anspruch

Für Jugendliche mit einem Anspruch auf eine Reha-Berufsausbildung kommen grundlegend drei Arten der Ausbildung in Frage:
  1. die begleitete betriebliche Ausbildung (bbA)
  2. die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) in kooperativer oder integrativer Form
  3. die außerbetriebliche Berufsausbildung an einem Berufsbildungswerk (BBW)
Im Download-Bereich dieses Lernschritts steht ein Arbeitsblatt zur Verfügung, das diese Ausbildungsmodi in vereinfachter Form darlegt.

  1. Was ist eine begleitete betriebliche Ausbildung (bbA)?
  2. Eine begleitete betriebliche Ausbildung (bbA) wird auf Grundlage des § 117 SGB III von den Agenturen für Arbeit gefördert. Zu der Zielgruppe der bbA zählen junge Menschen mit einer Behinderung, die ihnen die Teilhabe am Arbeitsleben erschwert. Im Rahmen einer bbA werden Jugendliche
    • drei bis sechs Monate vor einer Berufsausbildung auf diese vorbereitet,
    • für die Dauer der Berufsausbildung sozialpädagogisch begleitet,
    • durch Förderunterricht unterstützt und
    • auf Prüfungen vorbereitet.

  3. Was ist eine Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE)?
  4. Bei einer Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) schließt ein/e Jugendliche/r einen Ausbildungsvertrag mit einem Bildungsträger und wird auf Grundlage des § 76 SGB III ausgebildet. Bei der BaE handelt es sich um eine durch die Agenturen für Arbeit geförderte Maßnahme, bei der ein Bildungsträger mit mindestens einem Betrieb zusammenarbeitet. Hinsichtlich des Ausmaßes der Zusammenarbeit lassen sich zwei Formen der BaE unterscheiden:
    • die kooperative Ausbildung: Ein Bildungsträger ist für die fachtheoretische Ausbildung zuständig und ein Betrieb soll die fachpraktische Ausbildung verantworten.
    • die integrative Ausbildung: Die Verantwortung für die Berufsausbildung liegt bei einem Bildungsträger. Damit der/dem Auszubildenden jedoch ausreichend fachpraktische Lernmöglichkeiten eröffnet werden, arbeitet der Bildungsträger mit Betrieben zusammen. Insgesamt verbringen die Auszubildenden bei einer integrativen Ausbildung mehr Zeit beim Bildungsträger als in Betrieben.
    Zu der Zielgruppe der BaE zählen:
    • lernbeeinträchtigte Jugendliche,
    • Jugendliche, die sozial benachteiligt sind, und
    • junge Menschen, die ihre Ausbildung trotz Unterstützung abgebrochen haben oder voraussichtlich nicht erfolgreich abschließen werden.

  5. Was ist eine außerbetriebliche Ausbildung an einem Berufsbildungswerk (BBW)?
  6. Eine außerbetriebliche Ausbildung an einem Berufsbildungswerk (BBW) findet auf Grundlage des § 117 Abs. 1 Nr. 1 a SGB III statt. Es handelt sich um eine durch die Agenturen für Arbeit geförderte Maßnahme. Eine Berufsausbildung an einem BBW bietet sich an, wenn Leben, Wohnen und Ausbildung an einem Ort und intensiv betreut stattfinden sollen. Die Zielgruppe für eine Ausbildung an einem BBW sind Jugendliche mit einer Behinderung, für die eine bbA und eine BaE nicht das erforderliche Maß an Begleitung und Förderung aufweisen.

Download
Datei:Reha-Berufsausbildungen.pdf
Formen der Reha-Berufsausbildungen im Überblick

Wie funktioniert eine Berufsausbildung? - bei Jugendlichen ohne Reha-Anspruch

Für Jugendliche ohne Anspruch auf eine Reha-Berufsausbildung gibt es drei Arten, eine Berufsausbildung zu absolvieren:
  • die betriebliche Ausbildung im dualen System
  • die schulische Ausbildung und
  • die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE)

Was ist eine betriebliche Ausbildung?
Eine betriebliche Berufsausbildung im dualen System kennt mindestens zwei Lernorte: einen Betrieb und eine Berufsschule. Überbetriebliche Ausbildungsabschnitte an Handwerkskammern oder Bildungszentren können ergänzend hinzukommen, um bestimmte Inhalte aus Ausbildungsverordnungen zu vermitteln. Eine betriebliche Berufsausbildung dauert zwischen zwei und dreieinhalb Jahren und hat berufliche Handlungsfähigkeit zum Ziel. Rechtliche Grundlagen einer Berufsausbildung sind:Der Ausbildungsvertrag ist durch die Ausbildenden schriftlich niederzulegen (§ 11 BBiG) und den Auszubildenden ist eine Ausbildungsvergütung zu zahlen. Die Ausbildungsvergütung darf einen Mindestbetrag nicht unterschreiten (§ 17 BBiG). Die Probezeit kann einen Monat bis vier Monate betragen (§ 20 BBiG).

Was ist eine schulische Berufsausbildung?
Eine schulische Berufsausbildung kennt einen Lernort: die berufliche Schule (Berufsfachschule). Neben der Ausbildung an einer Schule können verpflichtende Praktika hinzukommen. Eine schulische Berufsausbildung kann zwischen einem und dreieinhalb Jahren dauern und mit dem Erwerb von Schulabschlüssen gekoppelt sein. Eine schulische Berufsausbildung ist in einigen Berufsfeldern der Normalfall:
  • in sozialen sowie Gesundheitsberufen und
  • in Berufen des öffentlichen Dienstes
. Die Auszubildenden erhalten in der Regel keine Ausbildungsvergütung.

Was ist eine Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE)?
Eine Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) kommt unter bestimmten Umständen auch für Jugendliche ohne Anspruch auf eine Reha-Berufsausbildung in Frage. Bei einer BaE schließt ein/e Jugendliche/r einen Ausbildungsvertrag mit einem Bildungsträger und wird auf Grundlage des § 76 SGB III ausgebildet. Bei der BaE handelt es sich um eine durch die Agenturen für Arbeit geförderte Maßnahme, bei der ein Bildungsträger mit mindestens einem Betrieb zusammenarbeitet. Hinsichtlich des Ausmaßes der Zusammenarbeit lassen sich zwei Formen der BaE unterscheiden:
  • die kooperative Ausbildung: Ein Bildungsträger ist für die fachtheoretische Ausbildung zuständig und ein Betrieb soll die fachpraktische Ausbildung verantworten.
  • die integrative Berufsausbildung: Die Verantwortung für die Berufsausbildung liegt bei einem Bildungsträger. Damit der/dem Auszubildenden jedoch ausreichend fachpraktische Lernmöglichkeiten eröffnet werden, arbeitet der Bildungsträger mit Betrieben zusammen. Insgesamt verbringen die Auszubildenden bei einer integrativen Ausbildung mehr Zeit beim Bildungsträger als in Betrieben.
Zu der Zielgruppe der BaE zählen:
  • lernbeeinträchtigte Jugendliche,
  • Jugendliche, die sozial benachteiligt sind, und
  • junge Menschen, die ihre Ausbildung trotz Unterstützung abgebrochen haben oder voraussichtlich nicht erfolgreich abschließen werden.

Welchen Schulabschluss brauchen Jugendliche für die Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung?
Für die Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung gibt es keine rechtliche Bestimmung, die einen (Mindest-)Schulabschluss festlegt. Werden in Stellenangeboten in Bezug auf Schulabschlüsse (Mindest-)Anforderungen formuliert, kommen diese von den Betrieben.

Tipp
Ob eine Berufsausbildung im dualen System oder schulisch stattfindet, lässt sich mit dem Berufenet herausfinden.
So werden alle schulischen Berufsausbildungen angezeigt:
  • Berufenet aufrufen
  • auf die Schaltfläche Erweiterte Suche klicken
  • auf die Schaltfläche Berufskundliche Gruppen klicken
  • einen Haken setzen bei Ausbildungen Berufsfachschule
  • auf SUCHEN klicken
Im Download-Bereich dieses Lernschritts befindet sich ein erklärendes Bild zu diesem Suchvorgang.
Außerdem steht ein Arbeitsblatt zur Verfügung, das die verschiedenen Ausbildungsmodi vereinfacht wiedergibt. Die auf dem Arbeitsblatt angeführte Assistierte Ausbildung flexibel (AsA flex) wird im Folgenden erläutert.

Download
Datei:Berufenet berufskundliche Gruppen.jpg
erklärendes Bild zur Benutzung von Berufenet
Datei:Arten der Berufsausbildung.pdf
Arten der Berufsausbildung für Jugendliche ohne Reha-Anspruch in vereinfachter Form

Welche Möglichkeiten gibt es für mich im Übergangsbereich Schule-Beruf? - Schulabschlüsse und geförderte Berufsausbildungen

Ein gelingender Übergang von der Schule in den Beruf erfordert bei vielen Schüler:innen einen geeigneten Bildungsgang oder eine passgenaue Unterstützungsmaßnahme.
Die Bildungsgänge und Maßnahmen im Übergangsbereich Schule-Beruf verfolgen unterschiedliche Ziele:
Die Jugendlichen
  • erwerben Schulabschlüsse,
  • erhalten Einblicke in Berufsfelder,
  • werden systematisch zu einer Berufsausbildung hingeführt, indem sie sich berufsbezogenes Grundwissen aneignen,
  • erhalten Hilfe bei der Suche nach einem passenden Ausbildungsberuf und dem Bewerbungsvorgang,
  • werden zu Beginn der Berufsausbildung begleitet und gecoacht,
  • erhalten Förderunterricht,
  • werden für die gesamte Dauer der Berufsausbildung intensiv betreut oder
  • erhalten eine Maßnahme, die verschiedene Aspekte miteinander kombiniert.

Im Folgenden werden die wichtigsten Bildungsgänge und Maßnahmen des Übergangsbereichs Schule-Beruf vorgestellt, die Jugendliche qualifizieren und begleiten sollen. Die einzelnen Bildungsgänge und Maßnahmen sind entweder von den Agenturen für Arbeit geförderte Programme des Bundes oder im beruflichen Schulwesen verortet und somit Ländersache.

Hinweis

Vor allem bei den Maßnahmen der Länder sind die Bezeichnungen nicht einheitlich.
Deshalb ist es sinnvoll, Informationen auf den Internetseiten der zuständigen Schulaufsichtsbehörden oder der Fachstelle des Bundesinstituts für Berufsbildung einzuholen.
Bei der Darlegung der einzelnen Bildungsgänge und Maßnahmen soll vor allem das Wesentliche herausgestellt werden, ohne zu sehr auf Besonderheiten und Ausnahmen einzugehen. Wo es aber möglich ist, findet eine Nennung der länderspezifischen Bezeichnungen statt.

Im Download-Bereich dieses Lernschritts steht ein Arbeitsblatt zur Verfügung, das den typischen Schulweg von baden-württembergischen Jugendlichen mit Anspruch auf eine Reha-Berufsausbildung darlegt.

Berufsvorbereitungsjahr
  • Bezeichnungen: Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), Ausbildungsvorbereitung, Ausbildungsvorbereitung dual (AV dual), Duale Ausbildungsvorbereitung (AV dual), Vorqualifizierungsjahr Arbeit-Beruf (VAB)
  • Zielgruppe: Jugendliche ohne einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss und ohne Ausbildungsverhältnis; Sonderformen für Geflüchtete mit geringen Deutsch-Kenntnissen und für Jugendliche mit einem Anspruch auf eine Reha-Berufsausbildung
  • Dauer: ein Jahr oder zwei Jahre in Sonderformen für Jugendliche mit einem Anspruch auf eine Reha-Berufsausbildung
  • rechtliche Grundlage: landesrechtliche Bestimmungen
  • Abschluss: Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschlusses
  • Ziele: berufliche Orientierung, Berufsausbildungsvorbereitung und praktische Erfahrungen
  • Hinweis: in Baden-Württemberg sollen die Bildungsgänge des Vorqualifizierungsjahrs Arbeit-Beruf (VAB) und des Berufseinstiegsjahrs (BEJ) durch das AV dual ersetzt werden

Berufsgrundbildungsjahr
  • Bezeichnungen: Berufsgrundbildungsjahr (BGJ), Berufseinstiegsjahr (BEJ) und Berufsqualifizierung (BQ)
  • Zielgruppe: Jugendliche mit einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss, die keine weiterführende Schule besuchen oder in keinem Ausbildungsverhältnis stehen
  • rechtliche Grundlage: landesrechtliche Bestimmungen
  • Abschluss: kein Abschluss, aber Abschlusszeugnis
  • Ziele: allgemeine Bildung, Berufsausbildungsvorbereitung, Unterricht auf Grundlage des ersten Lehrjahrs eines Ausbildungsberufs (Anrechnung auf spätere Berufsausbildung gegebenenfalls möglich)
  • Hinweis: in Baden-Württemberg sollen die Bildungsgänge des Vorqualifizierungsjahrs Arbeit-Beruf (VAB) und des Berufseinstiegsjahrs (BEJ) durch das AV dual ersetzt werden

Berufsbildende Maßnahme
  • Bezeichnung: Berufsbildende Maßnahme (BvB)
  • Zielgruppe: ausbildungsreife Jugendliche ohne einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Schulabschluss, denen die berufliche Orientierung noch fehlt und die nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen sowie Jugendliche mit Behinderung oder Migrationshintergrund
  • Dauer: ein Jahr
  • rechtliche Grundlage: § 51 SGB III
  • Abschluss: Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschlusses
  • Ziele: berufliche Orientierung, Eignungsfeststellung, Berufswegeplanung und praktische Erfahrungen

Einstiegsqualifizierung
  • Bezeichnung: Einstiegsqualifizierung (EQ)
  • Zielgruppe: Jugendliche mit und ohne einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss, die über geringe Vermittlungschancen verfügen sowie eine noch nicht ausreichende Ausbildungsreife aufweisen und in keinem Ausbildungsverhältnis stehen; Sonderformen für junge Geflüchtete ohne ausreichende Deutschkenntnisse
  • Dauer: Langzeitpraktikum mit einer Dauer von sechs bis zwölf Monaten
  • rechtliche Grundlage: § 54a SGB III
  • Abschluss: kein Abschluss, aber Zertifikat
  • Ziele: Grundkenntnisse in einem Ausbildungsberuf und Vermittlung in Ausbildung
  • Hinweise: bei einer EQ erfahren die Jugendlichen in der Regel keine sozialpädagogische Begleitung, eine EQ kann aber im Rahmen einer Assistierten Ausbildung flexibel (AsA flex) absolviert werden; die Deutsche Bahn wirbt für die EQ mit Übernahmechancen von 75 Prozent, setzt aber einen Schulabschluss voraus

Assistierte Ausbildung flexibel
  • Bezeichnung: Assistierte Ausbildung flexibel (AsA flex)
  • Zielgruppe: junge Menschen mit Schwierigkeiten, eine Berufsausbildung aufzunehmen, fortzuführen oder erfolgreich abzuschließen; kann mit EQ kombiniert werden
  • Dauer: Ende der Maßnahme sechs Monaten nach Antritt einer Berufsausbildung oder ein Jahr nach erfolgreichem Beenden einer Berufsausbildung
  • rechtliche Grundlage: § 74 SGB III, § 75 SGB III und 75a SGB III
  • Abschluss: erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung
  • Ziele: Aufnahme einer Berufsausbildung, Fortführung einer Berufsausbildung oder Abschließen einer Berufsausbildung
  • Hinweise: die AsA flex kennt eine Vorphase (Unterstützung bei der Aufnahme einer Berufsausbildung), eine begleitende Phase während einer Berufsausbildung oder einer EQ und eine begleitende Phase nach dem Abbruch einer Berufsausbildung bis zur Aufnahme einer neuen Berufsausbildung; die vormals als Assistierte Ausbildung (AsA) bezeichnete Maßnahme wurde mit den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) in der AsA flex zusammengeführt

Berufseinstiegsbegleitung
  • Bezeichnung: Berufseinstiegsbegleitung (BerEb)
  • Zielgruppe: Förder- und Hauptschüler in 8. und 9. Klassen
  • Dauer: Hilfe beim Erwerb eines Schulabschlusses und Begleitung bei der Suche nach einem passenden Ausbildungsberuf, der Bewerbung, dem Antritt der Berufsausbildung sowie in den ersten sechs Monaten der Ausbildung
  • rechtliche Grundlagen: § 49 SGB III
  • Abschluss: gegebenenfalls ein Schulabschluss
  • Ziele: Schulabschluss, passender Ausbildungsberuf und Aufnahme einer Berufsausbildung, Coaching am Arbeitsplatz in den ersten sechs Monaten, Beratung der Ausbildenden in den Betrieben und der Lehrkräfte an den beruflichen Schulen

Schulabschlüsse an beruflichen Schulen
Jugendliche sollen im Übergangsbereich Schule-Beruf die notwendige berufliche Orientierung erlangen und auf eine Ausbildung vorbereitet werden.
Doch gerade berufliche Schulen bieten Schüler:innen neben der Vermittlung berufsbezogener Kompetenzen viele Möglichkeiten, Schulabschlüsse zu erwerben.
Das Wissen um diese Möglichkeiten ist vor allem für Schüler:innen von Abschlussklassen an allgemein bildenden Schulen, Klassenlehrkräfte und Lehrkräfte, die Berufsorientierung als Aufgabe wahrnehmen, von Relevanz.
Mit den nachfolgenden Erklärvideos ist ein Aneignen dieses Wissens möglich. Die Erklärvideos nehmen zwar Bezug auf das berufliche Schulwesen in Baden-Württemberg, jedoch sind sie mit Kenntnis der Inhalte dieses Lernschritts ohne Weiteres zu verstehen.



Hinweis:
Die Erklärvideos wurden für Schüler:innen an einer baden-württembergischen Werkrealschule (Hauptschule) hergestellt. Aus diesem Grund sollten sie die Thematik möglichst einfach wiedergeben. Es ist jedoch wichtig, auf einen Aspekt hinzuweisen: An beruflichen Schulen kann kein Hauptschulabschluss erworben werden, sondern ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss. Dieses Detail wurde im Zuge der Didaktischen Reduktion ausgeklammert.

Download
Datei:Schulwege Jugendliche mit Reha-Anspruch.pdf
prototypischer Schulweg für Baden-Württembergische Jugendliche mit Reha-Anspruch

Wieso bekomme ich keinen Ausbildungsplatz? - mit Jugendlichen Enttäuschungen thematisieren

Zu der schulischen Berufsorientierung gehört auch ein Aspekt, der meist nur selten berücksichtigt wird: das Begleiten der Schüler:innen bei enttäuschenden Erfahrungen.
Gerade für Schüler:innen an Förder- und Hauptschulen oder benachteiligte Jugendliche im Übergangsbereich Schule-Beruf ist die Suche nach einem Ausbildungsplatz meist durch viele Enttäuschungen gekennzeichnet und die Anzahl möglicher Ausbildungsberufe schon zu Beginn des BO-Prozesses sehr überschaubar. Dieser Umstand kann sich negativ auf das Wohlbefinden, das Selbstbild und das Leistungsmotiv auswirken - drei Bereiche, die bei sozial benachteiligten Schüler:innen ohnehin nicht überdurchschnittlich stabil oder stark ausgeprägt sind.

Deshalb sollen in diesem Lernschritt mögliche Herangehensweisen vorgestellt werden, die in der Praxis bereits erfolgreich eingesetzt wurden.
  • Anhand eines Peanuts-Comics kann die (Körper-)Haltung bei Traurigkeit oder tiefer Enttäuschung thematisiert werden. Hierzu ist im Download-Bereich dieses Lernschritts ein Arbeitsblatt vorhanden.
  • Gemeinsam mit den Schüler:innen kann die Biochemie des Körpers positiv beeinflusst werden, um gegen ein Stimmungstief anzugehen.
    Vera F. Birkenbihl beschreibt drei Handlungen, die gesund machend und heilend wirken können:
    • jemandem verzeihen
    • Dank ausdrücken
    • lachen
    Im Folgenden soll die Handlung des Dankens in den Blickpunkt genommen werden.
    • Alle Schüler:innen sollen sich mithilfe einer ABC-Liste drei Minuten Gedanken machen: Wofür bin ich dankbar? Beschreibungen zu der ABC-Listen-Methode befinden sich in der Info-Box und im Download-Bereich dieses Lernschritts.
      Sollte es den Schüler:innen schwer fallen, Dinge zu finden, für die sie dankbar sind, dann kann das Material Ich kann - Wo zeigst du das? zum Einsatz kommen.
    • Anschließend können die Schüler:innen dazu aufgefordert werden, die ABC-Listen untereinander zu tauschen. Hierbei erfährt die Frage-Stellung eine kleine Änderung: Wofür kann sie/er dankbar sein? Die Bearbeitungszeit kann erneut auf drei Minuten angesetzt werden. Grundlegend verlangt dieser Schritt den Schüler:innen einiges ab, weshalb er mit Bedacht einzusetzen ist und im Zweifelsfall auch weglassen werden kann.
    • Schließlich sammelt die Lehrkraft die ABC-Listen der Schüler:innen ein. Die Lehrkraft ergänzt auf den ABC-Listen, wofür sie bei den Schüler:innen dankbar ist.
    • Zum Abschluss können die ABC-Listen wieder ausgeteilt werden, damit die Schüler:innen lesen können, was ergänzt wurde. Denkbar ist es auch, die ABC-Listen in einem Stuhlkreis oder im Plenum zu besprechen. Wenn Menschen die Dank-Gefühle anderer hören, erzeugt das Resonanz-Gesetz in deren Körpern ähnliche Schwingungen, wodurch die Gesamt-Wirkung der Übung verstärkt werden kann. Denn nach Vera F. Birkenbihl erzeugen intensive Dank-Gefühle ähnliche physiologische Veränderungen wie das Beten.

    Am Ende dieses Lernschritts soll noch die dritte mögliche Herangehensweise zum Umgang mit Enttäuschungen darlegt werden.
  • Die (Klassen-)Lehrkraft gibt dem Thematisieren von Enttäuschungen und dem gemeinsamen Feiern von Erfolgen im Unterricht einen Raum.

  • Quelle der Dank-Übung:
    Vgl. Birkenbihl, Vera F. (2019): Jeden Tag weniger Ärgern. Das Anti-Ärger-Buch. 59 konkrete Tipps, Techniken und Strategien.13. Aufl. München: mvg Verlag, 98-101.
    Die ABC-Listen-Methode wird in einem Erklärvideo über die Arbeit mit dem Lesewerkzeug des Textknackers erklärt.
    Außerdem gibt es ein Video, in dem Vera F. Birkenbihl selbst die ABC-Listen-Methode erklärt.

    Download
    Datei:ABC-Listen Erklärung.pdf
    eine Beschreibung der ABC-Listen-Methode in Leichter Sprache
    Datei:Abc-Liste blanco.pdf
    eine Blanco-ABC-Liste zum Ausfüllen
    Datei:Wie umgehen Enttäuschungen.pdf
    Umgang mit Enttäuschungen anhand eines Peanuts-Comics