Machtergreifung/Reichstagsbrand: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Reichstagsbrand.jpg|miniatur|Feuerwehrleute vor dem brennenden Reichstag]]
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{{Zitat_wpde|Mit '''Reichstagsbrand''' wird der Brand des Reichstagsgebäudes in [[Berlin]] in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 bezeichnet. Der Brand beruhte auf Brandstiftung. Am Tatort festgenommen wurde Marinus van der Lubbe. Allerdings konnten die Umstände und vor allem die Täterschaft nicht einwandfrei geklärt werden; sie sind auch heute noch Gegenstand einer Kontroverse.
Gleich nach der „Machtergreifung“ wurde am 01. Februar 1933 der Reichstag aufgelöst, um bei Neuwahlen eine Mehrheit für die NSDAP zu erzielen. Der Wahlkampf stand unter dem Zeichen nationalsozialistischem Terrors, da die Demontrationsverbote der SA aufgehoben waren.
|Reichstagsbrand|10.07.2011}}
 
In dieser Atmosphäre führte der '''Reichstagsbrand''' in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 zu einer weiteren Eskalation. Während die Brandstiftung durch Marinus van der Lubbe heute feststeht, sollen in dieser Sequenz vor allem die Konsequenzen analysiert werden.
 
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" ...dem Treiben staatsfeindlicher Organisationen [ist] mit den schärfsten Mitteln entgegenzutreten. Gegen kommunistische Terrorakte und Überfälle ist mit aller Strenge vorzugehen und, wenn nötig, rücksichtslos von der Waffe Gebrauch zu machen. Polizeibeamte, die in Ausübung dieser Pflichten von der Schusswaffe Gebrauch machen, werden ohne Rücksicht auf die Folgen des Schusswaffengebrauchs von mir gedeckt.<br>Wer hingegen in falscher Rücksichtnahme versagt, hat dienststrafrechtliche Folgen zu gewärtigen. .." |Befehl von Hermann Göring (Reichskommissar für das preußische Innenministerium) an alle preußischen Polizeibehörden (17.02.1933)}}
 
 
 


== Materialien ==
== Materialien ==

Version vom 2. Mai 2018, 15:55 Uhr

Feuerwehrleute vor dem brennenden Reichstag

Gleich nach der „Machtergreifung“ wurde am 01. Februar 1933 der Reichstag aufgelöst, um bei Neuwahlen eine Mehrheit für die NSDAP zu erzielen. Der Wahlkampf stand unter dem Zeichen nationalsozialistischem Terrors, da die Demontrationsverbote der SA aufgehoben waren.

In dieser Atmosphäre führte der Reichstagsbrand in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 zu einer weiteren Eskalation. Während die Brandstiftung durch Marinus van der Lubbe heute feststeht, sollen in dieser Sequenz vor allem die Konsequenzen analysiert werden.


Aufgabe
  1. Bewerte die Rechtsstaatlichkeit dieses Erlasses.
Zitat
" ...dem Treiben staatsfeindlicher Organisationen [ist] mit den schärfsten Mitteln entgegenzutreten. Gegen kommunistische Terrorakte und Überfälle ist mit aller Strenge vorzugehen und, wenn nötig, rücksichtslos von der Waffe Gebrauch zu machen. Polizeibeamte, die in Ausübung dieser Pflichten von der Schusswaffe Gebrauch machen, werden ohne Rücksicht auf die Folgen des Schusswaffengebrauchs von mir gedeckt.
Wer hingegen in falscher Rücksichtnahme versagt, hat dienststrafrechtliche Folgen zu gewärtigen. .."
Befehl von Hermann Göring (Reichskommissar für das preußische Innenministerium) an alle preußischen Polizeibehörden (17.02.1933)



Materialien

"War es eine Nazi-Provokation? Oder doch ein Einzeltäter? Jahrzehntelang tobte ein erbitterter Streit darum, wer am 27. Februar 1933 den Berliner Reichstag anzündete. Auch 75 Jahre nach dem Fanal sind Verschwörungstheorien noch verbreitet - ein neues Buch räumt damit auf."