Karl Marx: Unterschied zwischen den Versionen

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== Denkanstöße ==
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{{Zitat|''[...] Der Staat ist ein Instrument der ausgleichenden sozialen Gestaltung [...] Darüber hinaus entnimmt die {{wpde|FDGO|freiheitliche demokratische Grundordnung}} dem Gedanken der {{wpde|Menschenwürde#Menschenw.C3.BCrde_als_Verfassungsprinzip|Würde}} und Freiheit des Menschen die Aufgabe, auch im Verhältnis der Bürger untereinander für [[Gerechtigkeit]] und Menschlichkeit zu sorgen. Dazu gehört, daß eine Ausnutzung des einen durch den anderen verhindert wird. Allerdings lehnt die freiheitliche Demokratie es ab, den wirtschaftlichen Tatbestand der Lohnarbeit im Dienste privater Unternehmer als solchen allgemein als Ausbeutung zu kennzeichnen. '''Sie sieht es aber als ihre Aufgabe an, wirkliche Ausbeutung, nämlich Ausnutzung der Arbeitskraft zu unwürdigen Bedingungen und unzureichendem Lohn zu unterbinden.''' Vorzüglich darum ist das {{wpde|Sozialstaatsprinzip|Sozialstaatsprinzip}} zum Verfassungsgrundsatz erhoben worden; es soll schädliche Auswirkungen schrankenloser Freiheit verhindern und die Gleichheit fortschreitend bis zu dem vernünftigerweise zu fordernden Maße verwirklichen. [...]|2=
* Deutschsprachiges Fallrecht (DFR): Rdnr. 524 f. in [http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv005085.html BVerfGE 5, 85 - KPD-Verbot]}}


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 20. März 2010, 23:17 Uhr

Veranschaulichung des Zusammenspiels von Basis und Überbau bei Marx

Karl Marx (1818-83) teilt mit Hegel die Vorstellung, dass Philosophie sich nur mit der Welt für uns zu befassen habe. Denn: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kömmt drauf an, sie zu verändern.“ – (Thesen über Feuerbach MEW: 3:7). - Verändern kann man aber nur, wenn man die Sache selbst angeht, nicht wenn man an einem Scheinbild herumdoktert.

So übernimmt er von Hegel die Dialektik (einfach gesagt: das Denken im Dreischritt These, Antithese und Synthese).[1]

Er verwendet sie aber nicht im Sinne des Idealismus, sondern im Sinne des Materialismus. Damit stellt er sie, wie er formuliert, "vom Kopf auf die Füße": "Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt.“

Alles, was zum Bereich des Bewusstseins gehört, den Überbau, sieht er von den materiellen Verhältnissen, der Basis, bestimmt.

Karl Marx 1867

Die historische Entwicklung sieht er von einem Urkommunismus her kommend in der Entwicklung von Sklavenhaltergesellschaft über die Feudale Gesellschaft zum Kapitalismus. Dabei beschäftigt er sich vor allem mit dem Übergang vom Feudalismus zum Kapitalismus und entwickelt daran seine Vorstellungen, wie der Kapitalismus durch den Kommunismus überwunden werden könne.

Einzelaspekte

Entfremdung

Marx sieht den Menschen dann als geschädigt an (er nennt es entfremdet), wenn er die Ergebnisse seiner Arbeit nicht selbst nutzen kann, entweder, indem er sie gebraucht, oder, indem er sie verkauft. In dieser Situation sind im Kapitalismus alle Personen, die keine Produktionsmittel besitzen und deshalb ihre Arbeitskraft verkaufen müssen und nicht bestimmen dürfen, was sie produzieren und was damit geschieht.

Dieser Analyse kann man zustimmen, auch wenn man die Marxsche Begründung, die darauf basiert, dass im Sinne der Arbeitswerttheorie ein Mehrwert entsteht, den sich der Unternehmer aneignet, nicht zu folgen vermag.

Verelendung und Krisen

Marx sah auch eine Verelendung des Proletariats voraus, die aufgrund der Entwicklung von Gewerkschaften und sozial orientierten Parteien in Europa so nicht eingetreten ist. Gegenwärtig hat es aber den Anschein, dass sie - trotz zwischenzeitlich anderer Entwicklungen - für einen großen Teil der Dritten Welt mittelfristig nicht zu verhindern ist.

Die periodischen Überproduktionskrisen sind auch nur im 19. Jahrhundert so aufgetreten, wie Marx sie voraussah.

Die Weltwirtschaftskrisen ab 1929 und ab 2007 zeigen jedoch, dass trotz hoch entwickelter wirtschaftspolitischer Instrumentarien die Steuerung nicht immer gelingt.[2] [3] [4]

Vorlage:Siehe

Fußnoten

  1. „Die Dialektik, die sog. objektive, herrscht in der ganzen Natur, und die sog. subjektive Dialektik, das dialektische Denken, ist nur Reflex der in der Natur sich überall geltend machenden Bewegung in Gegensätzen, die durch ihren fortwährenden Widerstreit und ihr schließliches Aufgehen ineinander, resp. in höhere Formen, eben das Leben der Natur bedingen.“ (Friedrich Engels)
  2. Gegenwärtig kommt es in Deutschland sogar schon zum ersten Rückgang der Bruttoverdienste seit Gründung der BRD.
  3. Zitat:

    [...] Damit einher geht ein Vertrauensverlust gegenüber den demokratischen Institutionen. Kann es da überraschen, wenn so viele Autoren darüber nachsinnen, ob Marx und Engels nicht doch vor 150 Jahren mit ihrem Kommunistischen Manifest den Finger in die richtige Wunde gelegt haben? [...]

  4. Vgl. hierzu auch Gert Heidenreich: Nährstoff des Neides, (Kanzelrede, 7. März 2004; PDF-Datei; 64 KB)

Denkanstöße

Vorlage:Siehe

Das Vorlage:Wpd in der Urteilsbegründung zum Vorlage:Wpd-Verbot:

[...] Der Staat ist ein Instrument der ausgleichenden sozialen Gestaltung [...] Darüber hinaus entnimmt die freiheitliche demokratische GrundordnungWikipedia-logo.png dem Gedanken der WürdeWikipedia-logo.png und Freiheit des Menschen die Aufgabe, auch im Verhältnis der Bürger untereinander für Gerechtigkeit und Menschlichkeit zu sorgen. Dazu gehört, daß eine Ausnutzung des einen durch den anderen verhindert wird. Allerdings lehnt die freiheitliche Demokratie es ab, den wirtschaftlichen Tatbestand der Lohnarbeit im Dienste privater Unternehmer als solchen allgemein als Ausbeutung zu kennzeichnen. Sie sieht es aber als ihre Aufgabe an, wirkliche Ausbeutung, nämlich Ausnutzung der Arbeitskraft zu unwürdigen Bedingungen und unzureichendem Lohn zu unterbinden. Vorzüglich darum ist das SozialstaatsprinzipWikipedia-logo.png zum Verfassungsgrundsatz erhoben worden; es soll schädliche Auswirkungen schrankenloser Freiheit verhindern und die Gleichheit fortschreitend bis zu dem vernünftigerweise zu fordernden Maße verwirklichen. [...]
* Deutschsprachiges Fallrecht (DFR): Rdnr. 524 f. in BVerfGE 5, 85 - KPD-Verbot

Siehe auch

Weblinks