Historische Stichworte/Bundesnachrichtendienst: Unterschied zwischen den Versionen

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(Historisches Stichwort; Bundesrepublik Deutschland)
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Der '''Bundesnachrichtendienst''' (BND) ist neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Amt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) einer der drei deutschen [[Geheimdienst]]e. Er ist für die Auslandsaufklärung  zuständig.
Der '''Bundesnachrichtendienst''' (BND) ist neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Amt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) einer der drei deutschen [[Geheimdienst]]e. Er ist für die Auslandsaufklärung  zuständig.



Version vom 10. Mai 2018, 19:16 Uhr

Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Amt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) einer der drei deutschen Geheimdienste. Er ist für die Auslandsaufklärung zuständig.

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