Rom wird Weltreich/Gründe für einen Krieg: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Kriege sind ungerecht, die ohne Grund unternommen werden. Denn ein gerechter Krieg kann nur zur Rache oder zum Zurücktreiben der Feinde geführt werden.<br>
Die Kriege sind ungerecht, die ohne Grund unternommen werden. Denn ein gerechter Krieg kann nur zur Rache oder zum Zurücktreiben der Feinde geführt werden.<br>
Ein Krieg kann nur dann für gerecht gehalten werden, wenn er angesagt und erklärt ist und wenn vorher das Eigentum zurückgefordert wurde. (...) Unser Volk hat sich durch die Verteidigung der Bundesgenossen schon aller Länder bemächtigt.|Der Staatsmann Cicero über den gerechten Krieg  (1. Jh. v. Chr.): }}
Ein Krieg kann nur dann für gerecht gehalten werden, wenn er angesagt und erklärt ist und wenn vorher das Eigentum zurückgefordert wurde. (...) Unser Volk hat sich durch die Verteidigung der Bundesgenossen schon aller Länder bemächtigt.|Der Staatsmann Cicero über den gerechten Krieg  (1. Jh. v. Chr.): }}
{{Zitat|Wir sind das Volk, das Kriege führt für die Freiheit anderer, damit nirgends ungerechte Herrschaft besteht, sondern überall Recht und Gesetz.|}}




{{Rom wird Weltreich}}
{{Rom wird Weltreich}}

Aktuelle Version vom 18. Februar 2019, 08:56 Uhr


Aufgabe
  1. Erkläre, welche Gründe notwendig sind, dass man einen Krieg führen darf.
  2. Überlege, welche Vorteile ein gerechter Kriegsgrund auf die Kampfmoral haben könnte.
Zitat

Die Kriege sind ungerecht, die ohne Grund unternommen werden. Denn ein gerechter Krieg kann nur zur Rache oder zum Zurücktreiben der Feinde geführt werden.

Ein Krieg kann nur dann für gerecht gehalten werden, wenn er angesagt und erklärt ist und wenn vorher das Eigentum zurückgefordert wurde. (...) Unser Volk hat sich durch die Verteidigung der Bundesgenossen schon aller Länder bemächtigt.
Der Staatsmann Cicero über den gerechten Krieg (1. Jh. v. Chr.):
Zitat
Wir sind das Volk, das Kriege führt für die Freiheit anderer, damit nirgends ungerechte Herrschaft besteht, sondern überall Recht und Gesetz.