
Abitur in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen gibt es seit 2007 ein landesweites Zentralabitur.
Inhaltsverzeichnis |
Unterrichtsplanung
Einführungsphase | Qualifikationsphase | Prüfungsphase | ||||
EF.1 | EF.2 | Q1.1 | Q2.2 | Q2.1 | Q2.2 | Zentralabitur |
de facto: | verbindlich: | |||||
Operatoren und Konstruktionsvorgaben gelten gleichermaßen |
Da nur der Unterrichtsstoff der Qualifikationsphase (12. und 13. Jahrgang gemäß G9; 11. und 12. Jahrgang gemäß G8) Prüfungsstoff im Abitur sein darf, bedeuten die Vorgaben für das Zentralabitur auch, dass schulinterne Curricula den neuen Bedingungen angepasst sein müssen. Anders ausgedrückt: Die Schwerpunktthemen des Zentralabiturs dürfen nicht in der Einführungsphase vergeben werden.
Die Möglichkeit ist insbesondere in einer Phase des Übergangs nicht auszuschließen. In diesem Fall müssen die entsprechenden Themen vertiefend noch einmal in der Qualifikationsphase aufgegriffen werden. Für die folgenden Jahrgänge sollten die schulinternen Curricula orientiert an den Vorgaben überarbeitet werden.
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Bewertung
Die Rahmenverordnungen des Zentralabiturs zielen schulpsychologisch auf eine von Lehrern moderierte Selbststeuerung schulischer Lernprozesse.
Vorgaben im Zentralabitur
- Fachliche Vorgaben, Hinweise und Materialien (standardsicherung.schulministerium.nrw.de)
- "Unterrichtliche Vorgaben, die Prüfungsaufgaben der letzten drei Jahre sowie weitere Hinweise und Dokumente im Zusammenhang mit den Prüfungen werden den Schulen zur Verfügung gestellt."