1968/Aufgaben: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZUM-Unterrichten
Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung
(kat)
Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 21: Zeile 21:
{{#ev:youtube|9H_9aod74qo}}
{{#ev:youtube|9H_9aod74qo}}


Quelle:  
{{Zitat|
(1) 1 Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
2 Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.
 
(2) 1 In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
 
2 Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
 
# gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
# leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.
 
(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.|Strafgesetzbuch (StGB) <br>
Sechzehnter Abschnitt Straftaten gegen das Leben<br>
§ 218 Schwangerschaftsabbruch}}
 
 
 
Quellen:  
# [https://www.hdg.de/lemo/bestand/objekt/druckgut-stern-wir-haben-abgetrieben.html Druckgut Stern "Wir haben abgetrieben!"]
# [https://www.hdg.de/lemo/bestand/objekt/druckgut-stern-wir-haben-abgetrieben.html Druckgut Stern "Wir haben abgetrieben!"]
# {{wpde|Wir haben abgetrieben!}}
# {{wpde|Wir haben abgetrieben!}}
# [https://www.emma.de/artikel/wir-haben-abgetrieben-265457 Die Stern-Aktion & ihre Folgen] (Alice Schwarzer auf emma.de)
# [https://www.emma.de/artikel/wir-haben-abgetrieben-265457 Die Stern-Aktion & ihre Folgen] (Alice Schwarzer auf emma.de)
[[Kategorie:Geschichte]]

Aktuelle Version vom 23. April 2022, 12:49 Uhr

gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Aufgabe
Vergleich:

„[1] Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. [2] Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.“
§ 1356 BGB Absatz 1 (Fassung bis 1977)

FamilienunterhaltWikipedia-logo.png (Der Mann war aber nicht verpflichtet zu sagen, wie viel er vierdient.)

Haushalt

Ich habe abgetrieben

Aufgabe
  1. Hör' Dir das Lied auf Youtube an. Überlege, was eine Engelmacherin ist.
  2. Schau dir das unter Quelle 1 verlinkte Bild an. Überlege, was in dem Artikel steht.
  3. Erkläre kurz, was man unter dem §218 versteht.

(1) 1 Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2 Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.

(2) 1 In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

2 Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
  2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.

(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Strafgesetzbuch (StGB)
Sechzehnter Abschnitt Straftaten gegen das Leben

§ 218 Schwangerschaftsabbruch


Quellen:

  1. Druckgut Stern "Wir haben abgetrieben!"
  2. Wir haben abgetrieben!Wikipedia-logo.png
  3. Die Stern-Aktion & ihre Folgen (Alice Schwarzer auf emma.de)