1968/Aufgaben: Unterschied zwischen den Versionen
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(1) 1Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes. | (1) 1Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes. | ||
Version vom 14. Januar 2020, 07:33 Uhr
gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Aufgabe
Vergleich:
Familienunterhalt (Der Mann war aber nicht verpflichtet zu sagen, wie viel er vierdient.)
Haushalt
Ich habe abgetrieben
Aufgabe
- Hör' Dir das Lied auf Youtube an. Überlege, was eine Engelmacherin ist.
- Schau dir das unter Quelle 1 verlinkte Bild an. Überlege, was in dem Artikel steht.
- Erkläre kurz, was man unter dem §218 versteht.
Quellen:
- Druckgut Stern "Wir haben abgetrieben!"
- Wir haben abgetrieben!
- Die Stern-Aktion & ihre Folgen (Alice Schwarzer auf emma.de)