1968/Aufgaben: Unterschied zwischen den Versionen
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(1) | (1) 1 Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. | ||
2 Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes. | |||
(2) | (2) 1 In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. | ||
2 Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter | |||
# gegen den Willen der Schwangeren handelt oder | # gegen den Willen der Schwangeren handelt oder | ||
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# {{wpde|Wir haben abgetrieben!}} | # {{wpde|Wir haben abgetrieben!}} | ||
# [https://www.emma.de/artikel/wir-haben-abgetrieben-265457 Die Stern-Aktion & ihre Folgen] (Alice Schwarzer auf emma.de) | # [https://www.emma.de/artikel/wir-haben-abgetrieben-265457 Die Stern-Aktion & ihre Folgen] (Alice Schwarzer auf emma.de) | ||
[[Kategorie:Geschichte]] |
Aktuelle Version vom 23. April 2022, 12:49 Uhr
gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Aufgabe
Vergleich:
Familienunterhalt (Der Mann war aber nicht verpflichtet zu sagen, wie viel er vierdient.)
Haushalt
Ich habe abgetrieben
Aufgabe
- Hör' Dir das Lied auf Youtube an. Überlege, was eine Engelmacherin ist.
- Schau dir das unter Quelle 1 verlinkte Bild an. Überlege, was in dem Artikel steht.
- Erkläre kurz, was man unter dem §218 versteht.
Quellen:
- Druckgut Stern "Wir haben abgetrieben!"
- Wir haben abgetrieben!
- Die Stern-Aktion & ihre Folgen (Alice Schwarzer auf emma.de)