Historische Stichworte/Hörigkeit und Grundherrschaft: Unterschied zwischen den Seiten

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'''Hörigkeit''' bedeutete die Abhängigkeit des Bauern vom adeligen [[Grundherrschaft|Grundherrn]].
Die [[mittelalter]]liche '''Grundherrschaft''' bestand darin, dass ein [[Historische Stichworte/Adel|adeliger]] Grundherr Bauern Land zur Verfügung stellte und sie ihm dafür Abgaben und Frondienste (Herrendienste) leisteten. Die Dienste waren häufig Arbeit auf dem Gut des Grundherren. Es konnte aber auch die Arbeit für Burgenbau sein.
 
"Manche gehörten als Ausstattung zu einem Grundstück, die meisten aber galten als bewegliche Sache wie das Vieh im Stall. Sie konnten willkürlich mit Arbeit belastet und auch unabhängig von ihren Ehegatten verkauft oder verschenkt werden.
 
Die Leibeigenen wurden zum großen Teil in ihren Stand hineingeboren. [...] Einige Straftaten hatten die Unfreiheit zur Folge, und mancher Freie gab seine Rechte schlicht aus Hunger auf." (Maren Winter: [http://www.maren-winter.de/hoerig.htm Bauern - Leibeigene])
 
 
[[Kategorie:Mittelalter]]
 
 
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Version vom 8. Februar 2013, 04:58 Uhr

Vorlage:Kurzinfo Die mittelalterliche Grundherrschaft bestand darin, dass ein adeliger Grundherr Bauern Land zur Verfügung stellte und sie ihm dafür Abgaben und Frondienste (Herrendienste) leisteten. Die Dienste waren häufig Arbeit auf dem Gut des Grundherren. Es konnte aber auch die Arbeit für Burgenbau sein.