Historische Stichworte/Treuhandanstalt: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Treuhandanstalt''' (kurz: Treuhand) hatte die Aufgabe, die Volkseigenen Betriebe der DDR (VEB) zu privatisieren und die „Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern“ (§ 8 Treuhandgesetz). Wenn das nicht das nicht möglich schien, war sie berechtigt, die Betriebe stillzulegen. Im Umfeld der Privatisierung kam es zu Fällen von Fördermittelmissbrauch und Wirtschaftskriminalität.<ref>Eine kritische Darstellung der Vorgänge liefert 2010 Franziska Augstein: [http://www.sueddeutsche.de/politik/ddr-treuhand-anstalt-ausverkauf-der-republik-1.137266 Ausverkauf der Republik], Süddeutsche Zeitung vom 17.5.2010</ref> Zum 1. Januar 1995 wurde die Treuhandanstalt in ''Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben'' (BvS) umbenannt.
Die '''Treuhandanstalt''' (kurz: Treuhand) hatte die Aufgabe, die Volkseigenen Betriebe der DDR ([[Historische_Stichworte/VEB|VEB]]) zu privatisieren und die „Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern“ (§ 8 Treuhandgesetz). Wenn das nicht das nicht möglich schien, war sie berechtigt, die Betriebe stillzulegen. Im Umfeld der Privatisierung kam es zu Fällen von Fördermittelmissbrauch und Wirtschaftskriminalität.<ref>Eine kritische Darstellung der Vorgänge liefert 2010 Franziska Augstein: [http://www.sueddeutsche.de/politik/ddr-treuhand-anstalt-ausverkauf-der-republik-1.137266 Ausverkauf der Republik], Süddeutsche Zeitung vom 17.5.2010</ref> Zum 1. Januar 1995 wurde die Treuhandanstalt in ''Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben'' (BvS) umbenannt.
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== Linkliste ==
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* [http://fontyfan.blogspot.com/2018/09/zur-geschichte-der-treuhand.html Zur Geschichte der Treuhand], Fonty 24.9.2018 (Zusammenstellung von Kurztexten zur Charakterisierung der Arbeit der Treuhandanstalt)


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Aktuelle Version vom 25. November 2018, 18:19 Uhr

Die Treuhandanstalt (kurz: Treuhand) hatte die Aufgabe, die Volkseigenen Betriebe der DDR (VEB) zu privatisieren und die „Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern“ (§ 8 Treuhandgesetz). Wenn das nicht das nicht möglich schien, war sie berechtigt, die Betriebe stillzulegen. Im Umfeld der Privatisierung kam es zu Fällen von Fördermittelmissbrauch und Wirtschaftskriminalität.[1] Zum 1. Januar 1995 wurde die Treuhandanstalt in Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) umbenannt.

Anmerkungen

  1. Eine kritische Darstellung der Vorgänge liefert 2010 Franziska Augstein: Ausverkauf der Republik, Süddeutsche Zeitung vom 17.5.2010

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