Jugendliche und ihre Rechte: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie:Gesellschaftslehre]]
== Was dürfen Jugendliche? ==
[[Kategorie:Politik und Sozialwissenschaften]]
 
{{Aufgabe|1=
# Informiere Dich auf den folgenden Seiten über die Rechte von Jugendlichen.
# Notiere Deine Ergebnisse in einer Tabelle in Deinem Heft bzw. Deiner Mappe.
}}
 
'''Informationsquellen'''
* [http://www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article12983363/Rechte-und-Pflichten-von-Taschengeld-bis-Piercing.html  Rechte und Pflichten von Taschengeld bis Piercing] (Die Welt, 28.03.2011)
:"Nicht erst mit 18 darf man alles alleine entscheiden. Auch Jugendlichen räumt das Gesetz manchen Freiraum ein"
* [http://www.t-online.de/eltern/jugendliche/id_18117010/jugendschutzgesetz-2014-so-lange-duerfen-jugendliche-ausgehen.html Teenager: Ausgehen - aber wie lange? Das sagt das Jugendschutzgesetz] (T-Online.de, 31-12-2014)
* [http://www.hanisauland.de/lexikon/j/jugendschutzgesetz.html/informationen-zum-jugendschutz-in-deutschland.html Hanisauland: Informationen zum Jugendschutz in Deutschland - Für wen gelten Jugendschutzgesetze?]
* {{wpde|Kindheit und Jugend in Deutschland}}
** vor allem: {{wpde|Kindheit und Jugend in Deutschland#Altersgrenzen|Altersgrenzen}}
 
'''Ergebnistabelle'''
{| class="wikitable" width="100%"
|-
! !! Kinder !! colspan="2"| Jugendliche !! colspan="2"| Erwachsene
|-
! Thema !! unter 14 !! ab 14 !! ab 16 !! ab 18 !! ab 21
|-
! Ausgehen
|  ||  ||  ||  ||
|-
! Einkaufen
| ||  ||  ||  ||
|-
! Rauchen
|  ||  ||  ||  ||
|-
! Alkohol
|  ||  ||  ||  ||
|-
! ...
|  ||  ||  ||  ||
|-
! ...
|  ||  ||  ||  ||
|-
|}
 
 
== Der Taschengeldparagraph ==
{{Zitat|
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
|[http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 110: Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln]; 23.04.2015}}
 
'''Informationsquellen'''
* {{wpde|Taschengeldparagraph}}
* [https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/417/was-duerfen-kinder-von-ihrem-taschengeld-kaufen/ Was dürfen Kinder von ihrem Taschengeld kaufen?] (Anwaltsauskunft.de)
 
 
== Weblinks ==
* Gesetze im Internet: [http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/juschg/gesamt.pdf Jugendschutzgesetz  (JuSchG)] (Bundsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
* Wolfgang Kripahle: [http://www.kripahle-online.de/unterricht/?page_id=982 Jugendschutzgesetz (Unterrichts- und Übungsmaterialien)]
** [http://www.kripahle-online.de/unterricht/wp-content/uploads/2010/12/JschGFallbeispiele.pdf Fallbeispiele]
*Planet-Schule.de: [https://www.planet-schule.de/wissenspool/du-bist-kein-werwolf/inhalt/unterricht/jugendrechte.html Jugendschutz und Jugendrechte]
 
== Siehe auch ==
* [[Kinderrechte]]
{{Portalseite/Highlight
  | iconfile=Pfad-Icon.svg
  | link = Lernpfade Ethik/Kinderrechte
  | titel = Lernpfad Kinderrechte (Kl. 4/5)
}}
 
 
[[Kategorie:Wirtschaft]]
[[Kategorie:Politik]]
[[Kategorie:Unterrichtsidee]]

Aktuelle Version vom 26. Februar 2019, 03:31 Uhr

Was dürfen Jugendliche?

Aufgabe
  1. Informiere Dich auf den folgenden Seiten über die Rechte von Jugendlichen.
  2. Notiere Deine Ergebnisse in einer Tabelle in Deinem Heft bzw. Deiner Mappe.

Informationsquellen

"Nicht erst mit 18 darf man alles alleine entscheiden. Auch Jugendlichen räumt das Gesetz manchen Freiraum ein"

Ergebnistabelle

Kinder Jugendliche Erwachsene
Thema unter 14 ab 14 ab 16 ab 18 ab 21
Ausgehen
Einkaufen
Rauchen
Alkohol
...
...


Der Taschengeldparagraph

Zitat

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 110: Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln; 23.04.2015

Informationsquellen


Weblinks

Siehe auch

Pfad-Icon.svgLernpfad Kinderrechte (Kl. 4/5)