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[[Datei:Map-Germany-1947.svg|thumb|Die Karte zeigt die vier Besatzungszonen ab 1945. Das Gebiet der SBZ ist durch die rote Grundfarbe und die Flagge der [[Historische_Stichworte/Sowjetunion|Sowjetunion]] gekennzeichnet.]]
'''Senat''' bedeutet Ältestenrat und kann für eine ganze Reihe von Funktionen in einem Staatswesen stehen.
Die '''SBZ''' (Sowjetische Besatzungszone, auch ''Sowjetzone'' oder ''Ostzone'' und umgangssprachlich ''Zone'' genannt) war eine der vier Besatzungszonen, in die [[Deutschland]] 1945 entsprechend der Konferenz von Jalta von den alliierten Siegermächten des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieges]] aufgeteilt wurde. Zur SBZ gehörten die mitteldeutschen Länder Sachsen und Thüringen, die Provinz Sachsen-Anhalt, ein großer Teil der Provinz Brandenburg sowie Mecklenburg und Vorpommern.
 
Der ''Römische Senat'', nach dem alle späteren Senate benannt sind, war der oberste Rat des [[Römisches Reich|römischen Reiches]]. Zwar hatte er in der Republik als Versammlung der ehemaligen Amtsträger formal nur eine beratende Aufgabe, aber in Wirklichkeit war er das Machtzentrum des Staates.
Mitglieder wurden alle höheren Beamten nach Beendigung ihrer Amtszeit. Am angesehensten und einflussreichsten waren die ehemaligen Praetoren, Konsuln und Censoren. Wegen der hohen Wahlkampfkosten konnten sich um diese Ämter allerdings fast nur Mitglieder reicher Familien bewerben.
 
Unter Konstantin I. wurde auch in Konstantinopel (später Byzanz) ein Senat eingerichtet. Allerdings hatte er seit Beginn der Kaiserzeit auch in Rom schon  viel von seiner Macht verloren. Im Mittelalter gab es ab 1143 in Rom wieder einen Senat, der aber nur für die Stadt zuständig war.
 
Seit der [[Französische Revolution|Französischen Revolution]] wurde, wo es zwei Kammern eines Parlaments gab, die erste oft als Senat bezeichnet. Am bekanntesten ist von diesen wohl der Senat der USA als Vertretung der Bundesstaaten.  
 
In Deutschland werden die Regierungen (Exekutive) der Stadtstaaten als Senat bezeichnet. Aber auch die Gremien der obersten Gerichte (Judikative) werden meist Senat genannt. Außerdem heißen auch die Selbstverwaltungen der Hochschulen (akademischer) Senat.  


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[[Kategorie:DDR]]
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[[Kategorie:Römisches Reich]]

Version vom 21. Februar 2018, 09:26 Uhr

Senat bedeutet Ältestenrat und kann für eine ganze Reihe von Funktionen in einem Staatswesen stehen.

Der Römische Senat, nach dem alle späteren Senate benannt sind, war der oberste Rat des römischen Reiches. Zwar hatte er in der Republik als Versammlung der ehemaligen Amtsträger formal nur eine beratende Aufgabe, aber in Wirklichkeit war er das Machtzentrum des Staates. Mitglieder wurden alle höheren Beamten nach Beendigung ihrer Amtszeit. Am angesehensten und einflussreichsten waren die ehemaligen Praetoren, Konsuln und Censoren. Wegen der hohen Wahlkampfkosten konnten sich um diese Ämter allerdings fast nur Mitglieder reicher Familien bewerben.

Unter Konstantin I. wurde auch in Konstantinopel (später Byzanz) ein Senat eingerichtet. Allerdings hatte er seit Beginn der Kaiserzeit auch in Rom schon viel von seiner Macht verloren. Im Mittelalter gab es ab 1143 in Rom wieder einen Senat, der aber nur für die Stadt zuständig war.

Seit der Französischen Revolution wurde, wo es zwei Kammern eines Parlaments gab, die erste oft als Senat bezeichnet. Am bekanntesten ist von diesen wohl der Senat der USA als Vertretung der Bundesstaaten.

In Deutschland werden die Regierungen (Exekutive) der Stadtstaaten als Senat bezeichnet. Aber auch die Gremien der obersten Gerichte (Judikative) werden meist Senat genannt. Außerdem heißen auch die Selbstverwaltungen der Hochschulen (akademischer) Senat.

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