Historische Stichworte/Bundeskanzler und Historische Stichworte/Staatsoberhaupt: Unterschied zwischen den Seiten

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'''Bundeskanzler''' ist in [[Deutschland]] und [[Österreich]] der Titel des Regierungschefs der Bundesregierung. In anderen Bedeutungen wird das Wort selten gebraucht. Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland bestimmt die Bundesminister und die Richtlinien der Politik Regierung.
{{Kurzinfo|Stichwort/Geschichte}}
Er wird vom Bundestag auf Vorschlag des [[Historische Stichworte/Bundespräsident|Bundespräsidenten]] (ohne vorherige Aussprache) gewählt und kann vor Ablauf der Legislaturperiode des [[Bundestag|Bundestages]] nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum abgelöst werden. Die gegenwärtige Bundeskanzlerin ist Angela Merkel.
Das '''Staatsoberhaupt''' ist der oberste Vertreter des [[Historische Stichworte/Staat|Staates]] und repräsentiert ihn nach innen und außen. Es bestätigt die Ernennung in Staatsämter und die Endfassung von Gesetzen.  


Der Bundeskanzler ist der politisch mächtigste deutsche Amtsträger, steht offiziell unter dem Bundespräsidenten und dem Bundestagspräsidenten nur an dritthöchster Stelle.
In den [[Monarchie|Monarchien]], die bis zur [[Französische Revolution|Französischen Revolution]] die üblichste Staatsform waren, hatten Könige und Kaiser auch die oberste Regierungsgewalt, ähnlich wie gegenwärtig die Präsidenten der [[USA]] und [[Frankreich|Frankreichs]]. Allerdings waren sie anders als heute zugleich auch Souverän, das heißt oberste unabhängige Gewalt des Staates, eine Rolle, die in [[Demokratie|Demokratien]] nur dem Volk zukommt.
 
Der Bundeskanzler von Österreich hat eine ähnliche Stellung wie der deutsche, doch wird er nicht vom Parlament (dem österreichischen Nationalrat) gewählt sondern durch den Bundespräsidenten ernannt. Freilich berücksichtigt der dabei die Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat.
 
Der Bundeskanzler der [[Schweiz]] ist kein Regierungsmitglied, sondern unterstützt mit der Bundeskanzlei die Regierung.
 
Von 1867 bis 1871 nahm Otto von Bismarck das Amt des Bundeskanzlers des [[Historische Stichworte/Norddeutscher Bund|Norddeutschen Bundes]] wahr, das dem [[Historische Stichworte/Reichskanzler|Reichskanzler]] im [[Deutsches Kaiserreich|Deutschen Kaiserreich]] von 1871 bis 1918 entsprach.
 
== Linkliste ==
* {{wpde|Bundeskanzler (Deutschland)}}
* {{wpde|Bundeskanzler}}
 
 
[[Kategorie:Bundesrepublik Deutschland]]
[[Kategorie:Österreich]]
 
 
{{Im Klexikon}}
{{Historisches Stichwort}}

Version vom 25. November 2014, 06:57 Uhr

Vorlage:Kurzinfo Das Staatsoberhaupt ist der oberste Vertreter des Staates und repräsentiert ihn nach innen und außen. Es bestätigt die Ernennung in Staatsämter und die Endfassung von Gesetzen.

In den Monarchien, die bis zur Französischen Revolution die üblichste Staatsform waren, hatten Könige und Kaiser auch die oberste Regierungsgewalt, ähnlich wie gegenwärtig die Präsidenten der USA und Frankreichs. Allerdings waren sie anders als heute zugleich auch Souverän, das heißt oberste unabhängige Gewalt des Staates, eine Rolle, die in Demokratien nur dem Volk zukommt.